Das Gebäude verkörpert aufgrund seiner Fachwerkkonstruktion inzwischen einen baugeschichtlichen Solitär im Gefüge der Meißner Altstadt. Es gehört hinsichtlich der Stadttopografie zum ehemals selbstständigen Rechtsbereich der Freiheit. Hier befanden sich Gebäude des Domkapitels und Freihöfe des Meißner Landadels. Das Haus selbst hat im überkommenen Bestand (Keller) mittelalterliche Bausubstanz. Die mittelalterliche urkundliche Erwähnung des Gebäudes bleibt weiteren Untersuchungen vorbehalten, da zahlreiche Hinweise in den Quellen bislang nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Erst am 01.01.1847 wurden die Privilegien der Freiheit aufgehoben. Diese bestanden in einer eignen Gerichtsbarkeit, der Befreiung von allen städtischen Steuern und Lasten sowie dem Verbot handwerklicher und gewerblicher Betätigung. Die Zuordnung der Häuser zum städtischen Rechtsgebiet und der Verwaltung ist auch aus dem Urbareintrag des Grundstückes ablesbar. Das Urbar, das kommunale Grundbuch, wurde seit 1719 durch den Stadtschreiber geführt. Zum Schloßberg 3 sind Einträge ab 1840 vorhanden. Durch welche Personen das Gebäude über die Jahrhunderte genutzt wurde, ist bislang nur partiell (ab dem 19. Jahrhundert) geklärt. Eine mögliche Variante sind Bauhandwerker, sie wurden für den wirtschaftlichen Betrieb des Domkapitels und auch der Freihöfe gebraucht.
Das Gebäude gehört zu den überkommenen wenigen Zeugnissen des Fachwerkbaus im Bereich der Meißner Altstadt. In Meißen gab es im 16. Jahrhundert eine grundlegend andere Situation, der Fachwerkbau war der weithin überwiegende Konstruktionstyp. Durch den "Schwedischen Brand" 1637 im Dreißigjährigen Krieg und den damit verbundenen umfänglichen baulichen Verlusten wurde die Entwicklung zum Steinbau forciert. Die "Willkühr", die städtische Bauordnung aus dem Jahre 1585, beförderte die nachfolgende "steinerne" Entwicklung.
Der Holzbau vom Schloßberg 3 konnte auf 1575 dendrochronologisch datiert werden. Die Ost- und Westgiebel standen ursprünglich frei. Der bergseitig repräsentative, auf "Sicht" konzipierte Westgiebel wurde im Zuge des barocken Umbaus des Löthainer Hofes (Schloßberg 2) in der 1. Hälfte des 18. Jahrhundert verbaut. Beim talseitigen Ostgiebel erfolgte der Verbau mit der Errichtung des Wohnhauses Schloßberg 4. Wann hier erstmalig ein Gebäude errichtet wurde, ist bislang nicht eindeutig zu klären. Das Grundstück (im 1830-er Plan P 14) gehörte wie der Schloßberg 3 (im 1830-er Plan P 13) ursprünglich zu Prokuratur. Im Prokuraturamt wurden die Liegenschaften zusammengefasst, die der Landesherr im Zuge der Säkularisation im 15. Jh. vom Hochstift übernahm. 1866 wurde das überkommene historistische Gebäude errichtet. Die Anfänge des Baubestandes reichen bis ins 13. Jh. In der Zeit wurde die südliche Kellertonne mit stark lehmigem Mörtel errichtet. Dieses Untergeschoss war ursprünglich ebenerdig und nicht eingetieft. Der Zugang befand sich wohl auf der Ostseite. Das Erdgeschoss besteht aus massivem Mischmauerwerk in einer Stärke von 90 cm, das sich nach oben verjüngt. Das schlichte Eingangsportal mit der klassizistischen Tür wurde in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts eingebaut. Die Erschließung ins Erdgeschoss erfolgte ursprünglich über die zwei Renaissanceportale an der Südseite. Die Schwarzküche ist nach dem Umbau von 1575 eingebaut worden. Die Rauchabführung erfolgt wohl offensichtlich nur in den Hauptgeschossen über einen Kamin, denn der Dachstuhl ist geschwärzt. Trotz der unterschiedlichen Ausführung gehören die einheitlich wirkenden Fachwerkobergeschosse in die Bauphase 1575. Die Straßenseite ist ein Stockwerksbau. Das 2. Obergeschoss kragt leicht über das 1. Obergeschoss aus. Die zwischen Stockwerksbalken und Rähm eingefügten Füllbalken sind mit Kehlen und Wülsten profiliert ("Schiffskehlprofil"). Die Hofseite ist als Ständerbau ausgeführt. Die vertikalen Balken laufen an den Giebeln und in der Mitte über zwei Geschosse. Der hofseitige Laubengang, ursprünglich für die Toilettenerschließung erforderlich, wurde Ende des 19. Jahrhundert wegen Baufälligkeit erneuert. Beim Dachstuhl handelt es sich um eine zweischiffige Spitzsäulenkonstruktion. Spitzsäulen stehen an den Giebeln und in der Stuhlmitte. Das Kehlgebälk und Hahnenbalkenlage sind verblattet. In Längsrichtung sind die Spitzsäulen zweifach verriegelt und mit verblatteten, sich überkreuzenden Steigbändern ausgesteift. Der Dachstuhl gehört in die Bauphase 1575.
Zu den denkmalpflegerisch wichtigen Innenraumdetails gehören die Reste der Schwarzküche von 1575, die Balkendecken im EG (hier nur Balken sichtbar, Felder mit Lehmeinschub) , im 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss, die Blockstufentreppe ins 1. und 2. Obergeschoss sowie zahlreiche historische Türen mit Beschlägen und Schlössern aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Die Fassade wurde nach Befund neu gefasst: sehr dunkles Holz (fast schwarz), Gefache weiß, dazu schwarze Beistrichmalerei.
Das Gebäude hatte eine kritische Existenzphase in der DDR zu überstehen. Bis Ende der 1970iger Jahre war das Haus bewohnt. In der Zeit wurde es von einer jungen Familie für eine Eigennutzung gekauft. Das Vorhaben scheiterte aufgrund persönlicher Probleme. Die Familie verschenkte das Gebäude an die Kommunale Wohnungsverwaltung. 1982 begann der Kreisbau Meißen Projektunterlagen für das Gebäude aufgrund der Gefährdung zu erarbeiten. Es war geplant, das Gebäude als Mehrfamilienhaus zu entwickeln. Schnell erkannten die Verantwortlichen, dass wegen der baulichen Besonderheiten - es gab zahlreiche Abweichung von den damals üblichen TGL-Normen (heute: DIN - das Projekt "Mehrfamilienhaus" nicht umgesetzt werden konnte. So stand das Haus bis 1988 leer. In dem Jahr kaufte es die Familie eines Meißner Architekten, die die dringend notwendige Haussanierung anging. Für eine Nutzung als Einfamilienhaus war das Gebäude fraglos wunderbar geeignet. Der Gebäudereichtum im Innern wurde damit nicht zur Disposition gestellt. Die kritische Bestandsphase war für das Gebäude somit im Wendejahr 1989 bereits vorbei. Die Familie konnte die Haussanierung 1991 abschließen.
Im Nachgang kann man sich nur darüber wundern, wie eine Nutzung von mehreren Parteien in dem Haus über Jahrhunderte funktionierte. So gab es beispielsweise im Jahre 1876 zwölf Bewohner in fünf Mietparteien. Was kann daraus noch abgelesen werden? Die Wandlungsfähigkeit der Häuser, ohne wichtige Denkmalsubstanz zu gefährden.