Beratung beim Bauen
Bauwerke sind individuelle Vorhaben, die sich an den Wünschen des Bauherrn ausrichten, aber gleichzeitig verschiedenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Diese nicht selten konkurrierenden Ziele erfordern eine Planung durch einen Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur, der durch Ausbildung beide Anforderungen in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn in Einklang zu bringen vermag.
Aus diesem Grunde verpflichtet die Sächsische Bauordnung in § 53 den Bauherrn, zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung nicht verfahrensfreier Vorhaben geeignete Beteiligte zu bestellen. Vorbereitung meint an dieser Stelle vor allem die genannte Planung des Bauvorhabens. Wir stehen Ihnen gern als Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen oder uneindeutige Problemstellungen rechtlicher Natur zur Verfügung. Die Planung Ihres Bauvorhabens nach Ihren Wünschen und Vorstellungen erarbeiten Sie aber mit einem Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur.
Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure finden Sie in den entsprechenden Listen der Architektenkammer Sachsen bzw. der Ingenieurkammer Sachsen.