Elektronisches Meißner Amtsblatt und Meißner Anzeiger
Damit wir Sie künftig noch flexibler informieren können, wird es ab Januar 2025 zusätzlich zur papiergebundenen Version des Meißner Amtsblattes eine elektronische Variante geben. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit der Neufassung der Bekanntmachungssatzung beschlossen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
eMAB - Das elektronische Meißner Amtsblatt
Die Stadtverwaltung veröffentlicht ab 1. Januar 2025 ihre öffentlichen Bekanntmachungen über ein elektronisches Meißner Amtsblatt, abgekürzt „eMAB“. Es ist dann die rechtsverbindliche Ausgabe des Amtsblattes und erscheint bedarfsorientiert, jedoch mindestens einmal pro Monat. Die Umstellung kommt auch dem Nutzungsverhalten großer Teile der Bevölkerung in Bezug auf digitale Medien entgegen. Darüber hinaus reagieren wir damit auf die Tatsache, dass insbesondere bundesrechtliche Bestimmungen zunehmend eine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung per Internet enthalten. Damit Sie künftig Bekanntmachungen der Stadt einheitlich in einem Medium auffinden, werden die ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben sowie die Tagesordnungen der städtischen Ausschüsse ebenfalls im eMAB veröffentlicht.
Gerne stellen wir Ihnen kostenlose Ausdrucke eines elektronischen Amtsblattes während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro zur Verfügung oder senden Sie Ihnen gegen eine Portoerstattung zu.
Obwohl wir eine vollständige Barrierefreiheit anstreben, können wir diese in einigen Fällen aus technischen Gründen bedauerlicherweise noch nicht realisieren. So lassen sich beispielsweise grafische Darstellungen, gescannte oder externe PDF-Dateien, wie etwa Bebauungspläne und andere Planunterlagen, bislang oft nicht oder nur bedingt, zum Beispiel im Hinblick auf Kontraste, ändern. Trotzdem wird das elektronische Amtsblatt vor jeder Veröffentlichung auf Barrierefreiheit mittels einer Software geprüft und im Rahmen des Möglichen nachbearbeitet.
Papiergebundenes Amtsblatt wird zum Meißner Anzeiger
In einigen Fällen reicht eine rein elektronische Bekanntmachung nicht aus. So schreiben sondergesetzliche Regelungen, insbesondere im Baugesetzbuch, eine zusätzliche Bekanntmachung in Papierform vor. Für diese Fälle sowie für städtische Informationen und Mitteilungen zu stadtrelevanten Themen geben wir wie gewohnt einmal monatlich ein zusätzliches kostenloses Mitteilungsblatt in Papierform aus. Zur besseren Unterscheidung von der elektronischen Fassung wird es künftig Meißner Anzeiger heißen.
Der Meißner Anzeiger wird wie gewohnt einmal im Monat erscheinen und über die SamstagSZ über die Haushalte verteilt. Die Erscheinungstermine und Redaktionsschlusszeiten für das aktuelle Kalenderjahr sind https://stadt-meissen.de/de/meissner-anzeiger.html abrufbar. Zudem stellen wir Ihnen den Meißner Anzeiger online als PDF-Dokument bereit. Durch einen Hinweis in der papiergebundenen Fassung auf die im eMAB veröffentlichten Bekanntmachungsthemen berücksichtigen wir auch die Bedürfnisse und Interessen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die städtische Informationen weiterhin über herkömmliche Printmedien erhalten möchten.