Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde mit generellen Zielen in kartographischer und textlicher Form dar. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Bodennutzungen im gesamten Stadtgebiet.
Dargestellt werden unter anderem:
- für Bebauung vorgesehene Flächen nach der Art der baulichen Nutzung,
- Grünflächen (Parks, Dauerkleingärten, Sport- und Spielplätze),
- Flächen für Landwirtschaft und Wald,
- Flächen für den überörtlichen Verkehr,
- Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung.
Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, da die Gemeinde in ihm die grundsätzliche Entscheidung trifft, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen.
Als rein behördenverbindlicher Plan bindet der Flächennutzungsplan die Gemeinde und andere Behörden an die Darstellungen und die Umsetzung der Planinhalte. Da der Flächennutzungsplan erst über einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) oder eine Baugenehmigung Rechtswirkung für den Bürger entfaltet, lassen sich keine konkreten Rechtsansprüche, wie z. B. das Recht ein Grundstück zu bebauen, aus ihm ableiten.