Beurkundung von Geburten

Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder

Nach der Geburt Ihres Kindes überwiegen hoffentlich Gefühle wie Glück, Erleichterung und Freude und die standesamtliche Beurkundung der Geburt wird vermutlich etwas in den Hintergrund treten. Dennoch ist dieser erste behördliche Schritt wichtig und soll möglichst ohne Verzögerung und Ihren Wünschen entsprechend erfolgen.

Im Standesamt Meißen erhalten Sie die Geburtsurkunden für Kinder, die in der Stadt Meißen, in den Gemeinden Käbschütztal, Klipphausen oder Diera-Zehren das Licht der Welt erblicken.

Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Beurkundung und zu Vor- und Familiennamen auch vor der Geburt. Sie können uns telefonisch unter +49 3521 467-225 erreichen, per E-Mail an standesamt@stadt-meissen.de oder persönlich im Standesamt.

Die Vaterschaft anerkennen und die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge für Ihr Kind abgeben, können Sie bereits vor der Geburt. Sorgeerklärungen nehmen Jugendämter und Notare entgegen, die Vaterschaftsanerkennung können Sie bei einem Jugendamt, Notar oder im Standesamt beurkunden lassen.

Damit wir alle Ihre Daten richtig in unsere Geburtsregister eintragen können, legen Sie uns bitte folgende Urkunden vor:

1. Wenn beide Elternteile miteinander verheiratet sind:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften der Geburtseinträge
  • bei Eheschließung im Ausland eine internationale Heiratsurkunde oder die Originalheiratsurkunde mit Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer

2. Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratetet sind:

  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Mutter

Bei vorgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft:

  • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages des Vaters

Bei vorgeburtlich erklärter gemeinsamer Sorge:

  • die Urkunde über die abgegebene Sorgeerklärung

3. Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist darüber hinaus:

  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Mutter
  • Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Ehegatten

Sollte sich eine der benötigten Urkunden nicht in Ihrem Besitz befinden, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das diese Urkunde ausgestellt hat.

Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes einen Termin mit dem Standesamt!

Kontakt: 
Telefon: +49 3521 467-225
E-Mail: standesamt@stadt-meissen.de

Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit vereinbaren bitte einen Termin zur Vorsprache beim Standesamt und legen bitte ihren Reisepass und den Aufenthaltstitel vor.

In den Fällen, in denen die Eltern verheiratet sind, einen gemeinsamen Familiennamen führen und eine gemeinsame Adresse haben, ist es möglich, dass nur ein Elternteil mit Vollmacht die Geburtsurkunde für das Kind entgegennimmt.

Die Geburt eines Kindes außerhalb einer stationären Einrichtung muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.