Finanzverwaltungsamt
Das Finanzverwaltungsamt im Dezernat II ist für die Belange der Finanzen und des Vermögens der Stadt Meißen zuständig, insbesondere für die Aufstellung der Haushaltssatzungen, Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Im Rahmen des Finanzmanagements werden Liquiditätsplanungen erstellt, Kredite aufgenommen und Darlehen gewährt. Zu den Aufgaben des Amtes gehören auch die Übernahme von Bürgschaften und die Verwaltung der Kapitalbeteiligungen der Stadt.
Weiterhin ist der Fachbereich neben der Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern und Gebühren sowie Kommunalabgaben (Straßenbaubeiträge) für alle steuerrechtlichen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Auch die Verwahrung von Wertgegenständen und die Abwicklung aller Kassengeschäfte liegen in der Verantwortung des Fachbereichs. Dazu gehört auch ein zentraler Vollstreckungsdienst für eigene und fremde öffentlich-rechtliche Forderungen.
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