Haushalt der Stadt Meißen
Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Weitere Informationen rund um das Thema Haushaltswirtschaft finden Sie ab § 72 in der Sächsischen Gemeindeordnung. Über das §-Symbol am rechten Seitenrand gelangen Sie zu der vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2023/2024.