Zwischen 1992 und 2019 wurde kontinuierlich an der Erhaltung, Sanierung und Aufwertung der Historischen Altstadt gearbeitet. Dabei flossen allein 72 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln in die Sanierungsbemühungen, ergänzt durch unzählige private Initiativen und Bemühungen. Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Städtebauförderung des Bundes, des Freistaates und der Stadt Meißen. Sie ermöglichte u.a. die Sanierung des Rathauses, öffentlicher Straßen und Plätze sowie privater Wohngebäude. Nur der gemeinsamen Kraftanstrengung des öffentlichen und privaten Sektors ist es zu verdanken, dass Meißens Altstadt jetzt und künftig noch erleb- und erfahrbar ist.
Aufgrund der Festlegungen der §§ 154 ff. Baugesetzbuch (BauGB) müssen im Sanierungsgebiet Historische Altstadt Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen erhoben werden. Viele Grundstückseigentümer haben bereits während der letzten Jahre der Sanierung von der Möglichkeit zur freiwilligen, vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrags Gebrauch gemacht. Dies erlaubte es der Stadt Meißen, diese Einnahmen wieder eins zu eins für weitere Bautätigkeiten im Gebiet einsetzen zu können statt sie an Bund und Land abführen zu müssen. Dadurch konnten unter anderem die Umgestaltung des Platzes hinter der Frauenkirche, des Kändlerparks sowie des Durchgangs Leipziger Straße / Sägewerksparkplatz realisiert werden.
Die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt“ wurde am 05.06.2019 durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen beschlossen und ist mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.07.2019 in Kraft getreten. Somit wurde das Sanierungsgebiet geschlossen.
Sie besitzen Eigentum im Sanierungsgebiet und haben bisher noch keinen Ausgleichsbetrag bezahlt?
Diejenigen Eigentümer, die bis zu Schließung des Sanierungsgebietes keinen Gebrauch von der Möglichkeit zur freiwilligen, vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrags gemacht haben, erhalten die Festsetzung ihres Ausgleichsbetrags nach Aufhebung der Sanierungssatzung per Bescheid. Grundlage der Berechnung ist das Gutachten über die zonalen, sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zum Wertermittlungsstichtag 26.07.2019, erstellt durch den Gutachterausschuss des Landkreises Meißen am 13.05.2020.
Die Bescheiderhebung erfolgt als zweistufiges Verfahren: zunächst erhalten Sie ein Anhörungsschreiben, in dem die rechtlichen Grundlagen sowie die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrags aufgezeigt werden. Dies erfolgt für alle betroffenen Grundstücke im Jahr 2022. Sie haben sodann Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung zu den für die Wertermittlung Ihres Grundstücks maßgeblichen Verhältnissen sowie der nach § 155 Abs. 1 BauGB anrechenbaren Beträge.
Anschließend erfolgt der Erlass des Bescheides unter Prüfung und Beachtung etwaiger im Anhörungsverfahren eingebrachter Stellungnahmen und Einwendungen. Erst mit Zustellung des Bescheids entsteht die Zahlungspflicht.
Zonales Gutachten Altstadt
Über den nebenstehenden Button können Sie das Abschlussgutachten über die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung im Sanierungsgebiet Historische Altstadt abrufen
Zonenplan Historische Altstadt
In dieser Karte ist die Abgrenzung des Sanierungsgebietes Historische Altstadt sowie die Einteilung in Zonen dargestellt