Wohngeld
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, der gemeinsam von Bund und Land getragen wird. Das Wohngeld unterstützt jene, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Einen Antrag auf Mietzuschuss können Mieter einer Wohnung, Untermieter, Nutzungsberechtigte von Wohnraum sowie Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus stellen. Der Lastenzuschuss wird Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Seit 1. Januar 2022 erfolgt die Beratung und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für alle Meißnerinnen und Meißner im Landratsamt, Loosestraße 17/19, Haus A (Telefonkontakt: 03521 725 0).
Kontakt:
Frau Tauchnitz,
Telefon: +49 3521 7253180
E-Mail: angela.tauchnitz@kreis-meissen.de
Frau Schumann
Telefon: +49 3521 7253178
E-Mail: kathleen.schumann@kreis-meissen.de