Meißner Anzeiger
Alle öffentlichen Bekanntmachungen, ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben sowie die Tagesordnungen der städtischen Ausschüsse veröffentlicht die Stadt Meißen künftig im elektronischen Meißner Amtsblatt unter https://stadt-meissen.de/de/amtsblatt.html
In einigen Fällen reicht eine rein elektronische Bekanntmachung nicht aus. So schreiben sondergesetzliche Regelungen, insbesondere im Baugesetzbuch, eine zusätzliche Bekanntmachung in Papierform vor. Für diese Fälle sowie für städtische Informationen und Mitteilungen zu stadtrelevanten Themen geben wir wie gewohnt einmal monatlich ein zusätzliches kostenloses Mitteilungsblatt in Papierform aus. Zur besseren Unterscheidung von der elektronischen Fassung wird es künftig Meißner Anzeiger heißen.
Es erscheint in der Regel einmal pro Monat und wird über die SamstagSZ an die Meißner Haushalte verteilt. Neben der Verteilung ist es auch über Auslagestellen im Bürgerbüro (Burgstr. 32), im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Markt 3, dem Bauamt (Leipziger Str. 10), dem Familienamt (Schulplatz 5), im Landratsamt Meißen (Brauhausstr. 21), bei den Meißener Stadtwerken (Karl-Niesner-Str. 1), im Sport- und Freizeitbad Wellenspiel (Berghausstr. 2) sowie im Elbecenter (Niederauer Str. 43) und im Kaufland Triebischtal (Schützestr. 1) erhältlich.
Sollten Sie keinen Meißner Anzeiger erhalten, wenden Sie sich gern telefonisch unter +49 3521 467-202 oder per E-Mail an amtsblatt@stadt-meissen.de an uns.