elektronisches Meißner Amtsblatt (eMAB)

Die Stadtverwaltung veröffentlicht seit 1. Januar 2025 ihre öffentlichen Bekanntmachungen über ein elektronisches Meißner Amtsblatt, abgekürzt „eMAB“. Es ist dann die rechtsverbindliche Ausgabe des Amtsblattes und erscheint bedarfsorientiert, jedoch mindestens einmal pro Monat. Die Umstellung kommt auch dem Nutzungsverhalten großer Teile der Bevölkerung in Bezug auf digitale Medien entgegen. Darüber hinaus reagieren wir damit auf die Tatsache, dass insbesondere bundesrechtliche Bestimmungen zunehmend eine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung per Internet enthalten. Damit Sie künftig Bekanntmachungen der Stadt einheitlich in einem Medium auffinden, werden die ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben sowie die Tagesordnungen der städtischen Ausschüsse ebenfalls im eMAB veröffentlicht.

Gerne stellen wir Ihnen kostenlose Ausdrucke eines elektronischen Amtsblattes während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro zur Verfügung oder senden Sie Ihnen gegen eine Portoerstattung zu.

Obwohl wir eine vollständige Barrierefreiheit anstreben, können wir diese in einigen Fällen aus technischen Gründen bedauerlicherweise noch nicht realisieren. So lassen sich beispielsweise grafische Darstellungen, gescannte oder externe PDF-Dateien, wie etwa Bebauungspläne und andere Planunterlagen, bislang oft nicht oder nur bedingt, zum Beispiel im Hinblick auf Kontraste, ändern. Trotzdem wird das elektronische Amtsblatt vor jeder Veröffentlichung auf Barrierefreiheit mittels einer Software geprüft und im Rahmen des Möglichen nachbearbeitet.

Meißner Anzeiger

Für städtische Informationen und Mitteilungen zu stadtrelevanten Themen geben wir wie gewohnt einmal monatlich ein zusätzliches kostenloses Mitteilungsblatt in Papierform aus, dass an alle Meißner Haushalte verteilt wird. Zur besseren Unterscheidung  von der elektronischen Fassung wird es künftig Meißner Anzeiger heißen.

eMAB Nr. 1 vom 2. Januar 2025

Aus dem Inhalt: Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026
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