Mit dem Rad unterwegs in Meißen
Ihre Erfahrungen sind gefragt
Sie als Radfahrerinnen und Radfahrer verfügen über konkrete praktische Erfahrungen und Kenntnisse zum Radverkehr in unserer Stadt. Diese möchten wir in unserem Radverkehrskonzept mit aufnehmen.
Nachdem im September schon eine Bürgerveranstaltung zum Thema Radwege in Meißen sowie eine Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden haben, soll der gesamten Stadtgesellschaft noch einmal die Chance zur aktiven Einbringung und Entwicklung unseres Radwegenetzes gegeben werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit auf der Meißner Stadtkarte vom 21. Oktober bis 3. November Hinweise und Anregungen z.B. zur Verbesserung der Radwege oder dem Ausbau und der Ergänzung von Verbindungen zu geben.
Die Teilnahme funktioniert unkompliziert über folgenden Link :
http://gis.isup.de/index.php/view/map/?repository=mei&project=MEI_Online
Mit nur wenigen Minuten Ihrer Zeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Radverkehrs in Meißen – denn Ihr Rat(d) zählt!
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Und wie ist Radfahren bei dir vor Ort?
Jetzt mitmachen beim ADFC Fahrrad-Klimatest 2024!
Macht das Radfahren vor Ort Spaß oder ist es stressig? Darum geht es im ADFC-Fahrradklima-Test, der 2024 zum elften Mal stattfindet. Vom 1. September bis zum 30. November 2024 können Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland bewerten, wie die Fahrradfreundlichkeit in ihren Städten und Gemeinden ist. Die Ergebnisse sind eine wichtige Rückmeldung für die politisch Verantwortlichen und die Verwaltung in Städten und Gemeinden. Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link.
ÖPNV-Umfrage des Landkreises
Der Landkreis Meißen lädt die Bürgerinnen und Bürger zu einer Umfrage zum Thema Prioritätensetzung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein. Im Beteiligungsportal des Freistaates haben Sie bis 29.09.2024 Gelegenheit mitzuteilen, welche Aspekte Ihnen besonders wichtig sind, sei es die Pünktlichkeit der Busse und Bahnen, die Erreichbarkeit von Haltestellen, die Taktung der Fahrpläne oder andere Faktoren, die Ihren Alltag beeinflussen.
Meißner Bürgerbeteiligung
Ihre Meinung ist gefragt - Stimmen Sie bis zum 30.06. mit ab!
Die Stadt Meißen bindet die Stadtgesellschaft intensiv in kommunalpolitische Prozesse ein. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat hierfür am 27.09.2023 die Leitlinie für Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Diese gilt für die Verwaltung als Handlungsleitfaden und zeigt Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen ihre Möglichkeiten der Beteiligung auf.
Nun hat der Stadtrat über die Vorhabenliste für 2024 abgestimmt und bittet um die Beteiligung der Stadtgesellschaft bis zum 30.06., zu welchen Vorhaben sich die Bürgerinnen und Bürger Beteiligungsverfahren wünschen.
Klicken Sie hier zur Abstimmung im Bürgerbeteiligungsportal.
Mit dem Rad unterwegs in Meißen
Noch bis zum 17. Juni mitmachen – Umfrage zum Radverkehrskonzept
Wie nutzen Sie ihr Rad? Auf dem Weg zur Arbeit oder für Freizeitaktivitäten? Welche Wege befahren Sie häufig mit dem Rad? Zu diesen und anderen Fragen rund um das Thema Radverkehr bittet die Stadt Meißen ihre Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung.
Die so übermittelten Erfahrungen und Berichte sind ein wichtiger Baustein für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes und damit für eine fahrradfreundliche Gestaltung der Stadt. Besonderes Augenmerk liegt neben der Stärkung und Entwicklung des Alltagsradverkehrs und des Radtourismus auf den Belangen junger Radfahrerinnen und Radfahrer. Dazu wird an den Schulen eine gesonderte Befragung stattfinden.
Doch zunächst sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer sowie alle Interessierten aufgerufen, von 6. Mai bis 17. Juni 2024 an einer Online-Umfrage teilzunehmen.
Die Teilnahme funktioniert unkompliziert über folgenden Link: https://isup.limesurvey.net/175541?lang=de
Mit nur wenigen Minuten Zeit lässt sich so zur positiven Entwicklung des Radverkehrs in Meißen beitragen, denn guter Rat(d) zählt!
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes für die Große Kreisstadt Meißen
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Die Kommunen sind durch diese Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Großen Kreisstadt Meißen. Dafür wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ausgewertet und ein Zwischenbericht erstellt.
Die Zwischenergebnisse der Auswertung der Lärmkartierung einschließlich Beurteilung werden auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht und können an dieser Stelle
vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist der Zwischenbericht im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit mit der Lärmkartierung auseinandersetzen und ihre Stellungnahmen und Anmerkungen hierzu abgeben.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Meißen, den 08.02.2024
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Bebauungsplan "Wohngebiet Kalkberg"
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kalkberg“ (Beschluss-Nr. 23/7/118) beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 799/1, 785/3, 786/6, 788/3 und 789/3 und teilweise die Flurstücke 782, 783 und 784, jeweils Gemarkung Cölln.
Öffentliche Auslegung
Bei der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kalkberg“ erfolgt im Zeitraum
vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an
Stadt Meißen
Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Markt 1
01662 Meißen
zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Meißen, den 05.12.2023
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
SIE! sind Meißen
Einladung zum öffentlichen Runden Tisch Bürgerbeteiligungsleitlinie
Um die gesamte Stadtgesellschaft eng in das kommunalpolitische Geschehen einzubinden, hat die Stadtverwaltung es sich gemeinsam mit dem Stadtrat zur Aufgabe gemacht, Leitlinien für eine Bürgerbeteiligung in Meißen festzulegen. Den Entwurf der Bürgerbeteiligungsleitlinie möchten wir Ihnen in einer öffentlichen Sitzung des Runden Tischen vorstellen. Dazu laden wir Sie am 05.09.2023 um 18:00 Uhr in den Ratssaal der Großen Kreisstadt Meißen, Markt 1 in 01662 Meißen ein.
Was erwartet Sie?
Die Bürgerbeteiligungsleitlinie gibt den Rahmen vor, in dem künftige Bürgerbeteiligung stattfinden wird. Entscheidend dabei ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger als „letzte Instanz“ im Prozess fungieren werden. Das bedeutet, Sie selbst können die Themen bestimmen, zu denen Sie sich eine Bürgerbeteiligung wünschen. Wie das funktionieren kann, wird Ihnen am 05.09.2023 vorgestellt. Ihre Anregungen und Hinweise nehmen wir sodann gern entgegen.
Warum lohnt es sich teilzunehmen?
Diese Leitlinie sollen Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern sowie der gesamten Stadtgesellschaft verdeutlichen und aufzeigen, welche Möglichkeiten der Beteiligung und Einbringung Sie haben. Gleichzeitig sollen sie die Verwaltung dazu anhalten, Projekte und Vorhaben so zu planen, dass Bürger und Stadtgesellschaft konkret eingebunden werden. Abseits von Wahlen ist die Bürgerbeteiligung schließlich die direkteste Form der politischen Mitwirkung.
Bitte teilen Sie bis zum 4. September telefonisch unter 03521 / 467 181 oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen.
Einwohnerversammlung am 23.06.2022
Vorbereitung der neuen EFRE-Förderperiode
Zur Festlegung der Projekte und Maßnahmen für das Untersuchungsgebiet Niederfähre/Vorbrücke sowie der Bebauung südlich der Niederauer Straße bis hin zum Albert-Mücke-Ring fand am 23.06.2022 um 17:30 Uhr in den Ratssaal der Großen Kreisstadt Meißen, Markt 1 in 01662 Meißen, eine Einwohnerversammlung statt.
Die Stadt Meißen beteiligt sich seit über 20 Jahren erfolgreich an dem EU-Förderprogram „EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung“. Mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen und Projekte zur Aufwertung und nachhaltigen Entwicklung der Quartiere „Triebischtal“ (2000-2006), „Niederfähre und Cölln“ (2007-2013) und "Meißen-West/Altstadt" (2014-2020) erfolgreich umgesetzt werden.
Dieser Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung soll in der Strukturfondsperiode 2021-2027 fortgeführt werden, weshalb es der Erarbeitung einer Antragsgrundlage bedurfte. Das Untersuchungsgebiet umfasste den Stadtteil Niederfähre/Vorbrücke sowie die Bebauung südlich der Niederauer Straße bis hin zum Albert-Mücke-Ring.
Die Vorbereitungen für den Fördergebietsantrag wurden unter Einbeziehung lokaler Akteure (Vereine, Schulen, Gewerbetreibende, etc.) und betroffener Einwohner durchgeführt. Ziel war, Wünsche und Zielvorgaben für die künftige Entwicklung des Quartiers zu definieren, Konflikte und Bedarfe zu identifizieren sowie geeignete Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers zu diskutieren.
Die Ergebnisse der Veranstaltung flossen in das gebietsbezogene, integrierte Handlungskonzept (GIHK) für das künftige Fördergebiet ein. Weitere Informationen sowie das beschlossene GIHK finden Sie in unserer Rubrik EFRE.
Bebauungsplan "Pfarrgasse Zscheila"
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 mit Beschluss-Nr. 23/7/125 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 33/3 und 89/2 der Gemarkung Zscheila. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 4250 m².
Ziel der Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für ein bis zwei Einfamilienhäuser zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Meißen ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ am 05.07.2023 mit Beschluss 23/7/126 durch den Stadtrat beschlossen worden.
Bebauungsplan "Wohngebiet Triftweg"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Triftweg“ für Teile des Flurstückes 22/11 der Gemarkung Korbitz gefasst. Das Plangebiet umfasst eine Größe von 1,08 ha. Die Stadt Meißen als Eigentümerin der Fläche beabsichtigt die bauliche Entwicklung entlang des Triftweges. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ erfolgt vom
04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 14.08.2023
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ – 3. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 mit Beschluss-Nr. 21/7/152 die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 7/6 der Gemarkung Klostergut z. hl. Kreuz (siehe Anlage 1), zwischen der Hochuferstraße (Bundesstraße B6) und der Leipziger Straße.
Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eines Vorentwurfes zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ erfolgt vom
28.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 05.09.2022
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Planzeichnung 3.Änd vBP Straßenmeisterei VE 2022 08 24
Textteil VE 3. Änd vBP Straßenmeisterei 2022 08 24
Begründung VE 3. Änd vBP Straßenmeisterei 2022 08 24
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße_Teil 1“
Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 aufgrund§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Plangebiet „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - Teil 1" (Beschluss-Nr. 21 /7 /226) sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Plangebietes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Bau GB (Beschluss-Nr. 21 /7 /227) beschlossen.
Am 03.01.2022 (bis 06.02.2022) startete die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - 1. Abschnitt. Weitere Informationen finden Sie HIER. Stellungnahmen können eingereicht werden unter: Baudezernat, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen bzw. Stadt Meißen, Markt 1, 01662 Meißen; E-Mail: baudezernat@stadt-meissen.de
Ergänzungssatzung "Am Jüdenberg"
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung “Am Jüdenberg“ beschlossen (Beschluss Nr. 22/7/130). Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 17.11.2022 im Meißner Amtsblatt 10/2022.
Die Große Kreisstadt Meißen stellt im Plangebiet „Am Jüdenberg“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Jüdenberg“ mit der Begründung liegt im Zeitraum
vom 21.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022
öffentlich aus.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 15.11.2022
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Planzeichnung Ergänzungssatzung Am Jüdenberg
Ist Meißen schon ein Fahrradparadies?
Bis zum 30.11.2022 konnten Radfahrerinnen und Radfahrer wieder das Fahrradklima vor ihrer Haustür bewerten. Dabei lag dieses Jahr ein besonderer Fokus auf dem ländlichen Raum, denn dort gibt es viel Potential für den Radverkehr und einen hohen Nachholbedarf beim Infrastrukturausbau. Die Ergebnisse der Erhebung finden Sie auf der Website des ADFC.