EFRE - Europa fördert Sachsen

Seit dem Jahr 2000 beteiligt sich die Stadt Meißen erfolgreich an den Strukturfondsperioden der Europäischen Union. In der Förderperiode 2000-2006 erhielt der Stadtteil Triebischtal Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), während die Stadtteile Niederfähre und Cölln in der Strukturfondsperiode 2007-2013 von EU-Geldern profitieren durften. Von 2014 bis 2020 lag der Fokus auf dem Fördergebiet "Meißen-West/Altstadt", das sich von der Elbe bis ins Triebischtal erstreckte. In der Förderperiode 2021-2027 ist es das Quartier "Niederfähre/Vorbrücke", das einen Entwicklungsschub erfahren soll.

Förderperiode 2021-2027

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Die Stadt Meißen profitiert auch in der Förderperiode 2021-2027 wieder von Mitteln aus dem EFRE, kofinanziert vom Freistaat Sachsen. Der Fokus dieser Förderperiode liegt darauf, den Stadtteil Niederfähre/Vorbrücke aufzuwerten und zu stärken. Dazu wurde ein sogenanntes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) erarbeitet. Das GIHK enthält u.a. Angaben zur demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation im Quartier, weist Handlungsbedarfe bzw. -schwerpunkte aus und enthält einen Katalog geeigneter Vorhaben zur Behebung der festgestellten Konflikte / Defizite.

Das GIHK "Niederfähre/Vorbrücke - Auf neuen Wegen rechts der Elbe" wurde am 07.12.2022 mit Beschluss Nr. 22/7/185 vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen bestätigt. Es diente als konzeptionelle Grundlage für die nachfolgende Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank. Der Gebietsantrag für das Quartier „Niederfähre/Vorbrücke“ wurde im September 2023 positiv beschieden. Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen die Stadt Meißen mit 6,5 Millionen Euro.

Der Gebietsbescheid enthält eine Positivliste von 11 Einzelmaßnahmen aus dem GIHK, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. Diese Einzelmaßnahmen werden Ihnen im Folgenden vorgestellt.

EFRE Niederfähre/Vorbrücke - Auf neuen Wegen rechts der Elbe

Das am 07. Dezember 2022 beschlossene GIHK können Sie über den nebenstehenden grünen Button als pdf-Dokument herunterladen.

Einzelmaßnahmen 2021-2027

Energetische Sanierung Stadiongebäude

Das Stadiongebäude mit seinem auffälligen Turm prägt das Erscheinungsbild des Sportkomplexes im Heiligen Grund. Um das Gebäude zukunftsfähig aufzustellen, ist in den nächsten Jahren eine energetische Sanierung geplant.

Der Fokus soll insbesondere auf die Ertüchtigung der Gebäudehülle und die haustechnischen Installationen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, gelegt werden. Die energetische Sanierung ist der erste von drei Bauabschnitten im Gesamtsanierungskonzept für das Gebäude. Die anschließenden Maßnahmen u.a. zur barrierefreien Zugänglichkeit und zur Sanierung der Tribünenüberdachung sollen das Gebäude in die Lage versetzen, noch viele weitere Jahre als Sportstützpunkt zu fungieren.

 

Die Entwurfsplanung können Sie hier einsehen: Entwurfsbeschluss

Freianlagen Franziskaneum

Für die Schülerinnen und Schüler des Franziskaneums sowie für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sollen attraktive Freiflächen im Bereich der bisherigen Kändlerstraße geschaffen werden. Dafür wird die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt und umgestaltet.

Das Herzstück der Maßnahme wird der mittlere Abschnitt der Kändlerstraße. Konzipiert als multifunktionaler Aktivitätsraum werden Tischtennisplatten und Calisthenics-Geräte vorgesehen, die von Sitzgelegenheiten und einladender Begrünung flankiert werden. Im Gegensatz zu klassischen Schulhöfen wird die Kändlerstraße nicht nur dem Gymnasium als Pausenbereich dienen, sondern darüber hinaus den Anwohnerinnen und Anwohnern des Quartiers als dringend benötigter Grün- und Aufenthaltsbereich im ansonsten verdichteten Wohnquartier zur Verfügung stehen.

 

Die Entwurfsplanung können Sie hier einsehen: Entwurfsbeschluss

Räume für Ganztagsangebote Pestalozzi-Oberschule

Das Nebengebäude der Pestalozzi-Oberschule soll grundlegend saniert und in seiner Raumaufteilung optimiert werden. Es beherbergt u.a. die Schulspeisung und Kursräume, weshalb es für die Durchführung von Ganztagsangeboten unverzichtbar ist.

Die Mensa als Grundvoraussetzung für Ganztagsangebote muss an die jetzt und künftig bestehenden Kapazitätsbedarfe bezüglich der Schülerspeisung (150 Sitzplätze für jeden der drei Essensdurchgänge) angepasst werden. Um dies räumlich sinnvoll zu realisieren und gleichzeitig die Möglichkeit multifunktionaler Nutzungen zu eröffnen, ist am süd-westlichen Teil des Gebäudes eine kleine Erweiterung des Bestandes vorgesehen, in den insbesondere Funktionsräume (Sanitär, Küche, etc.) verlagert werden.

Gestaltung Bahnhofsvorplatz

Der Bahnhofsvorplatz ist der erste Ort, an dem Zugreisende die Stadt Meißen erleben. Er ist als Mobilitätsschnittstelle außerdem ein Platz, den viele Menschen frequentieren und der verschiedene Funktionen und Erwartungen erfüllen muss. Die Stadt Meißen plant daher, den Bahnhofsvorplatz im Stadtteil Cölln neu zu gestalten.

Der Entwurfsplan sieht vor, die verfügbaren Flächen neu zu ordnen. Fahrzeuge sind nunmehr nur noch auf der Hälfte der Platzfläche gestattet und müssen sich dort den Verkehrsraum gleichberechtigt mit den anderen Verkehrsteilnehmern teilen. Das Befahren der Teilfläche erfolgt im Einrichtungsverkehr, was die Situation gegenüber dem Ist-Zustand übersichtlicher und damit für alle Verkehrsteilnehmer sicherer macht.

Der Bereich vom Bahnhofseingang bis zur Kreuzung Großenhainer/Dresdner Straße ist dem nicht motorisierten Verkehr vorbehalten. Hier sorgen Grünflächen, Sitzgelegenheiten und ein Wasserspiel für eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Westlich des Bahnhofs, auf den Flächen der Deutschen Bahn, werden Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradboxen und Anlehnbügeln angeordnet.

Die Gestaltung der Platzfläche wird unter weitestgehender Wiederverwendung des jetzt vorhandenen Materials vorgenommen. Regenwasser wird vor Ort in den Pflanzflächen versickert bzw. in Rigolenboxen unterhalb der ausgewiesenen Stellflächen für Taxis und Kurzzeitparken aufgefangen.

 

Die Entwurfsplanung können Sie hier einsehen: Entwurfsbeschluss

Öffentliche Nachnutzung alte Gewichtheberhalle

Die Wiederbelebung der alten Gewichtheberhalle ist eine Herzensangelegenheit für viele Meißnerinnen und Meißner. Mit den Mitteln der EFRE-Förderung soll hierbei ein Anschub geleistet werden. Ziel ist es, das Gebäude multifunktional nutzen zu können. Zukünftigen Nutzern werden Gestaltungs- und Weiterentwicklungskonzepte offenbleiben.

Der südwestliche Sanitärtrakt soll energetisch ertüchtigt, barrierefrei zugänglich gestaltet und wieder nutzbar hergerichtet werden. Die Anbauten werden zum Teil abgebrochen.

Ziel ist es, das Gebäude multifunktional nutzen zu können. Zukünftigen Nutzern werden Gestaltungs- und Weiterentwicklungskonzepte offenbleiben. Es wird eine grundsätzliche Infrastruktur hinsichtlich Sanitäranlagen und der Medienerschließung hergestellt. Die entsprechenden Gebäudeteile werden den Forderungen des GEG gerecht werden. Grundlegende Sicherheitsstandards hinsichtlich Fluchtwegsituation und vorbeugender Brandschutz werden wiederhergestellt.

Aufgrund des desolaten Zustandes soll der Anbau in südwestlicher Richtung, in dem sich früher eine Sauna befunden hat, abgebrochen werden. Ebenso wird eine Überdachung, die sich zwischen der Sporthalle und der ehemaligen Trainingshalle befindet, demontiert, da diese aufgrund konstruktiver Mängel starke Feuchteschäden an den Gebäuden hinterlassen hat.

Der Hallenraum und der Lagerbereich in der ehemaligen Gewichtheberhalle bleiben als Kalträume erhalten. In der Halle wird lediglich die Rettungswegsituation verbessert sowie die Giebelwände wieder verschlossen, um weitere Schäden an der Baukonstruktion zu vermeiden.

Der ehemalige Sanitärtrakt auf der südwestlichen Gebäudeseite wird in einer Teilsanierung wiederhergerichtet, so dass zukünftig für den Betrieb der Kalthalle sowie der ausgebauten Räume genügend sanitäre Anlagen vorhanden sind. Es entstehen Vereinsräume und weitere Räumlichkeiten, die für verschiedene Interessenvertretungen vorgesehen sind und später nach Bedarf zusätzlich ausgebaut werden können.

 

Die Entwurfsplanung können Sie hier einsehen: Entwurfsbeschluss

Spiel- und Bewegungsareal „Heiliger Grund“

Das Gelände „Imperial“ im Heiligen Grund ist seit jeher als Sport- und Bewegungszentrum konzipiert gewesen. In Teilen erfüllt es diese Aufgabe, einige Bereiche müssen allerdings noch qualifiziert und den heutigen Anforderungen an Sport- und Freizeitaktivitäten angepasst werden. Ein Schritt dahin ist die Umgestaltung des Kleinsportfeldes neben dem Verkehrsgarten.

Ziel der Planung ist die Umgestaltung des Rasen-Kleinsportfeldes zu einem Allwetter-Multifunktionssportfeld. Die Grundmaße des Spielfeldes (20 x 40 m) sollen beibehalten werden. In der Planung sind die Aspekte der Nachhaltigkeit sowie die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Barrierearmut/-freiheit (Hören, Sehen, Mobilität, leichte Sprache). Die Fläche soll künftig für Fußball, Handball und Basketball nutzbar sein.

Außenanlage Turnhalle Ludwig-Richter-Berg

Am Fuß der Ludwig-Richter-Straße soll eine Dreifeldhalle nebst Gymnastikraum entstehen, die dringend benötigte Kapazitäten für Schul- und Vereinssport schafft. Diese umgibt eine öffentlich zugängliche Außenanlage.

Sie umfasst einen Ankunftsbereich vor dem Halleneingang mit Sitzgelegenheiten und Radabstellmöglichkeiten, ein Streetbasketballfeld, Fitnessgeräte sowie eine Tischtennisplatte. Die Halle wird unmittelbar von Pflanzflächen eingefasst und im Süden des Bearbeitungsgebiets befinden sich einige wenige Stellplätze.

Es ist künftig vorgesehen, die Tore zur Außenanlage der Dreifeldhalle morgens vom ersten Nutzer öffnen und abends vom letzten Nutzer schließen zu lassen. In den Zeiten da-zwischen steht die Freifläche der Allgemeinheit zum Aufenthalt oder zur sportlichen Betätigung offen.

 

Die Entwurfsplanung können Sie hier einsehen: Entwurfsbeschluss

Shared Space Zscheilaer/Vorbrücker Straße

Die Einzelmaßnahme „Shared Space Zscheilaer/Vorbrücker Straße“ beinhaltet die Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums in der Zscheilaer Straße (zwischen Kreuzung Hafenstraße und Kreuzung Niederfährer Straße) sowie in der Vorbrücker Straße (zwischen Zscheilaer Straße und dem Hofeingang zum Gymnasium Franziskaneum). In diesem Bereich liegen zwei Schulen, die Freie Werkschule (1. – 12. Klasse) und das Gymnasium Franziskaneum. Daher sind Schülerinnen und Schüler die vorherrschenden Verkehrsteilnehmer, die es besonders zu schützen gilt.

Hier soll durch Anpassungen der Verkehrsanlagen eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs und somit eine Verbesserung für die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer in Form von größerem Sicherheitsempfinden und höherer Aufenthaltsqualität erreicht werden. Geeignete Mittel sind u.a. die Einrichtung von Hol- und Bringezonen an den tiefsten Punkten der Zscheilaer Straße, um den Eltern-Taxi-Verkehr weitestgehend von der Bergkuppe fernzuhalten. Hinzu kommen die Umgestaltung des Straßenraums durch teilweise Anhebung des Fahrbahnniveaus sowie Einsatz von Stadtmobiliar zur Geschwindigkeitsreduzierung. Es soll optisch erkennbar werden, dass in diesem Bereich das KfZ nicht die bevorzugte Verkehrsart ist, sondern alle Teilnehmer sich gleichberechtigt und mit gegenseitiger Rücksichtnahme durch den Verkehrsraum bewegen.

Barrierefreiheit Wohngebiet Fürstengraben

Inhalt des Projektes ist die bessere fußläufige Anbindung des Wohngebiets zwischen B101 und Joachimstal an das restliche Stadtgebiet. In dem Wohnumfeld leben generationenübergreifend die verschiedensten Menschen, dazu zählen insbesondere auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses „Im Wiesengrund“, einer Einrichtung des Lebenshilfe e.V.. Im Interesse aller Anlieger sollen die Gehwege saniert und so barrierearm wie möglich hergerichtet werden.

Es ist bereits absehbar, dass die im Haushalt der Stadt Meißen verfügbaren finanziellen Mittel für die komplette Sanierung aller Gehwege im Wohngebiet nicht auskömmlich sind. Es musste daher bereits vorab priorisiert werden: In den Akteurs- und Bürgerveranstaltungen wurde der Bereich der Zscheilaer Straße zwischen B101 und der Gartenstraße als kritischster Bereich benannt. Daher wird dieser im Rahmen der Einzelmaßnahme prioritär betrachtet. Durch Gehwegverbreiterung sowie Gehwegvorstreckungen in den Kreuzungsbereichen ist zumindest eine barrierearme fußläufige Anbindung vom Wohnquartier bis zu den wichtigsten Einrichtungen wie z.B. Kaufhalle an der B101 und der Bushaltestelle an der Zscheilaer Straße geschaffen. Das genaue Bauende wird im Laufe der Planungen in Abhängigkeit der verfügbaren (Rest-)Mittel ausgearbeitet.

Beleuchtung Katzenstufen

Die Katzenstufen stellen die direkte fußläufige Anbindung der Ortsteile Proschwitz, Winkwitz und Rottewitz an die rechtselbischen Täler dar. Da die Ortsteile aktuell von keiner regulären ÖPNV-Linie bedient werden (lediglich Anruf-Sammel-Taxi), stellen die Stufen für viele den kürzesten Weg in die Stadt dar. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung ist diese Wegeverbindung in den dunklen Tageszeiten nicht sicher begehbar.

Dem will die Stadt Meißen begegnen, indem die Treppenanlage mit einer adäquaten öffentlichen Beleuchtung versehen wird. Von oberhalb wird die bestehende Straßenbeleuchtung zunächst in Form von Mastleuchten, wie im Bestand, bis zum oberen Ende der Treppen fortgeführt. Die eigentliche Treppenanlage wird anschließend durch ein im Handlauf des Geländers integriertes LED-Band ausgeleuchtet. Dieses strahlt aus geringer Höhe nach unten auf die Treppenstufen, sodass eine sichere Ausleuchtung bei minimaler Blendung der Passanten sowie möglichst wenig Lichtstreuung im Hinblick auf die natürlichen Waldbewohner erreicht wird.

 

Die Entwurfsplanung können Sie hier einsehen: Entwurfsbeschluss

Programmbegleitung EFRE

Zur zielgerichteten Umsetzung der Gebietsmaßnahme wird ein externes Büro gebunden. Dieses unterstützt die Stadt Meißen in der administrativen Fördermittelabrechnung sowie auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.

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Förderperiode 2014-2020

An der vergangenen Förderperiode 2014-2020 beteiligte sich die Stadt Meißen mit einer geeigneten Förderkulisse. Das Gebiet "Meißen-West/Altstadt" umfasste insbesondere die Altstadt, das Triebischtal mit Triebischvorstadt sowie den Plossen und den Questenberg. Der Gebietsantrag wurde im August 2015 eingereicht und konnte im Dezember 2015 positiv beschieden werden. Der sogenannte Rahmenbescheid stellte der Stadt Meißen für die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme bis zu 5,85 Mio. EUR für die Jahre 2014 bis 2020 zur Verfügung. Auf dieser Basis konnten im Laufe der Förderperiode verschiedene Einzelmaßnahmen beantragt und umgesetzt werden.

Bezeichnend für den Entwicklungsbereich waren die Defizite in Bezug auf die Energieeffizienz seiner Gebäude und Infrastruktur, in den Bereichen Umwelt und Ressourceneffizienz und bei der wirtschaftlichen und sozialen Belebung der Stadtquartiere. Insbesondere die Abwanderung aus der Triebischvorstadt und die Konzentration von ALG-2-Empfängern und Wohngeldempfängern sowie ein relativ hoher Anteil an Kindern in diesen Bereichen machten entsprechende Entwicklungsmaßnahmen erforderlich.

Hinzu kam insgesamt eine deutliche Abweichung der Bevölkerungsentwicklung und Altersstruk­tur von der der Gesamtstadt. Der Einwohnerrückgang in den letzten Jahren war überdurchschnittlich (in der Triebischvorstadt um 50 %!) und die Altersstruktur wies einen auffälligen Trend zur territorialen Auffächerung auf: ein hoher Anteil von Familien mit Kindern in den Tallagen des Gebietes (Altstadt, Triebischvorstadt und Triebischtal) und ein hoher Anteil von Senioren auf den Höhenlagen (Plossen). Daraus ergab sich unter anderem, dass im Entwicklungsbereich stärker als im übrigen Stadtgebiet auf die Bedürfnisse der sehr jungen und der sehr alten Einwohner reagiert werden musste.

Das Integrierte Handlungskonzept sah vor, diesen Defiziten in drei Handlungsfeldern zu begegnen und das Gebiet wieder zu einem attraktiven und funktionierenden Stadtteil zu entwickeln, was aufgrund der zentralen La­ge des Bereiches von besonderer Bedeutung war und ist.

 

EFRE - Handlungsfeld Energieeffizienz

Das Handlungsfeld Energieeffizienz umfasst alle Maßnahmen, die der Verringerung der CO2-Emissionen dienen. Dies kann durch unterschiedlichste Ansätze erfolgen: Verbesserung der energetischen Bilanz öffentlicher Gebäude, Ausbau regenerativer Energien, effizientere Wärme- und Kälteversorgung uvm.

Die Stadt Meißen führt in diesem Rahmen folgende Einzelmaßnahmen durch:

  1. Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes
    Das Vorhandensein eines kommunalen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Förderung von Einzelmaßnahmen im Handlungsfeld CO2-Verringerung. Geplante Energieeffizienzmaßnahmen müssen aus dem Konzept ableitbar sein.

  2. Energetische Sanierung des Werkstattgebäudes des Städtischen Bauhofs
    Die Maßnahme beinhaltet die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes an der Jaspisstraße 11, welches derzeit als Werkstatt und Lager genutzt wird. Durch Herstellung einer Dämmung und Modernisierung der Haustechnik werden Energieverluste wesentlich verringert und somit CO2-Einsparungen sowie Betriebskostensenkungen realisiert. Die Arbeiten begannen im Frühjahr 2020 und wurden im Sommer 2021 abgeschlossen.

  3. Beleuchtung am Questenberger Weg und Wasserweg
    An den wichtigen Schulwegen Questenberger Weg und Wasserweg soll die veraltete Beleuchtung gegen neue, energieeffizientere Modelle ausgetauscht werden. Somit verbessert sich die CO2-Bilanz, während die Ausleuchtung der Wege im gleichen Zug an moderne Sicherheitsstandards angepasst werden kann. Die Teilmaßnahme Questenberger Weg ist bereits umgesetzt, die Ausführung am Wasserweg erfolgt 2021/22.

  4. Erneuerung von Netzumwälzpumpen im Heizwerk Erlichtstraße
    Im Rahmen dieser Einzelmaßnahme wird der Ersatz alter Netzumwälzpumpen durch moderne, stromsparende Modelle. Die Maßnahme wird von den Meißener Stadtwerken im Jahr 2022 durchgeführt.

  5. Erdverlegung einer oberirdischen Fernwärmeleitung DN 250
    Auf einer Gesamtlänge von 550m wurde eine Fernwärmeleitung im Bereich des ehemaligen Kohlelagerplatzes zurückgebaut und als Leitung mit verstärkter Isolierung erdverlegt. Dadurch werden Energieverluste gesenkt und entsprechend CO2 eingespart. Die Maßnahme wurde von Dezember 2019 bis Oktober 2020 ausgeführt. Maßnahmeträger sind die Meißener Stadtwerke GmbH.

EFRE - Handlungsfeld Umwelt

Das Handlungsfeld Umwelt umfasst Maßnahmen, die dem Erhalt und Schutz der Umwelt sowie der Förderung der Ressourceneffizienz dienen. Dazu zählen insbesondere auch Vorhaben zur Verbesserung des kulturtouristischen Angebotes sowie Nutzbarmachung brachliegender/ ungenutzter Flächen.

Die Stadt Meißen führt in diesem Rahmen folgende Einzelmaßnahmen durch:

  1. Sanierung Prälatenhaus
    Das Kulturdenkmal Prälatenhaus soll mit einem finalen Bauabschnitt nutzungsfähig hergerichtet und in das Gesamtkonzept „Keramik- und Porzellanstadt Meißen“ eingebunden werden. Dazu müssen zunächst die tragenden Bauwerksglieder im Vorderhaus denkmalgerecht saniert und ertüchtigt werden sowie Räume und Sanitäranlagen im Seitengebäude für eine Seminar-/Workshop-Nutzung hergerichtet werden.
    Ziel ist es, das Prälatenhaus zu einem lebendigen, vielfältigen, öffentlichen Ort im Zeichen des Porzellans und der Keramik werden zu lassen. Neben der Nutzung als Sitz der Porzellan-Kommission soll auch ausreichend Ausstellungsfläche für Porzellan- und Keramikelemente geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird das Prälatenhaus auch zum festen Bestandteil themenbezogener Stadtrundgänge werden, um Touristen und andere Interessierte über die die jahrhundertealte Meißner Tradition zu informieren. Daneben wird es Räume für Seminare und Workshops geben, die insbesondere von Kreativen in den Bereichen Porzellan und Keramik gern genutzt werden sollen.

  2. Umgestaltung der Grünanlage am Böttgerdenkmal
    Am Böttgerpark gegenüber der Porzellanmanufaktur wurden die Grünanlagen umgestaltet und somit funktionell aufgewertet. Vorhandene, abgängige Pflanzungen wurden ersetzt und ergänzt.  Die neuen Pflanzen blühen überwiegend in den Nuancen blau und weiß, womit sie einen harmonisch farblichen Bogen zu den charakteristischen blauen Schwertern auf weißem Grund der dem park gegenüberliegenden Porzellanmanufaktur schlagen. Gleichzeitig das Böttgerdenkmal aufgearbeitet und um eine Einfriedung in Anlehnung an den historischen Zustand ergänzt. Die Durchführung der Maßnahme erfolgte 2021.

  3. Sanierung des Städtischen Bauhofs – Fahrzeughalle
    Die derzeitige Fahrzeughalle des städtischen Bauhofs, bei der es sich um das denkmalgeschützte ehemalige Straßenbahndepot handelt, ist in den Jahren 2019-2021 saniert worden. Dabei wurden insbesondere Dach, Außenhülle, Sanitär- und Haustechnik instand gesetzt. Nach der Sanierung kann eine Nutzung als straßenbahnhistorische Schauhalle bzw. als Veranstaltungshalle erfolgen. In Zusammenspiel mit dem thematisch und örtlich benachbarten Spielplatz an der Ilschnerstraße kann u.a. jungen Familien somit ein rundes Ausflugserlebnis geboten werden.

EFRE - Handlungsfeld Armutsbekämpfung

Im Handlungsfeld Armutsbekämpfung werden Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung sowie Reduzierung von Abwanderung aus dem gewählten Fördergebiet zusammengefasst.

Die Stadt Meißen beteiligt sich daran mit folgenden Einzelvorhaben:

  1. Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes „Meißen-West/Altstadt“
    Zuwendungsvoraussetzung für die Gebietsförderung ist das Vorhandensein eines Integrierten Handlungskonzeptes für das Gebiet. Darin werden u.a. topografische, demografische, wirtschaftliche, soziale und städtebauliche Besonderheiten herausgearbeitet, Defizite identifiziert und geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung formuliert.

  2. Instandsetzung der Treppenanlage Lämmerstufen
    Die baufälligen Lämmerstufen stellen eine wichtige fußläufige Verbindung zwischen der Historischen Altstadt und den Wohngebieten Plossen, Siebeneichen und Lercha dar, die von Anwohnern aber insbesondere auch Schulkindern oft genutzt wird. Um für nachhaltige Verkehrssicherheit zu sorgen, wurde die vorhandene Treppe abgetragen und der Untergrund sowie angrenzende Stützwände stabilisiert. Die Treppenanlage besteht nun aus neuem Material und wurde unter Anpassung der Schrittmaße wiederhergestellt, sodass das durchschnittliche Podestgefälle nur noch 3% beträgt. Öffentliche Beleuchtung, Geländer und Entwässerung wurden begleitend erneuert. Die Maßnahme wurde im Frühjahr 2019 umgesetzt.

  3. Spielplatz „Wald-Burg“ am Kirchsteigbach
    Im Eingangsbereich des Stadtwaldes entstand ein liebevoll gestalteter Spielplatz mit dem Thema „Wald-Burg“. Der bereits existierende burgturmartige Rutschturm wurde dabei mit passenden Spielmöglichkeiten ergänzt, die Burgmauern, -gräben und -wällen nachempfunden sind und einen in sich stimmigen Themenspielplatz ergeben. Die Benutzung ist seit dem Spätsommer 2018 möglich.

  4. Neubau Freizeitfläche Karl-Niesner-Straße
    Um die brachliegende Fläche auf der Rückseite der Triebischtaloberschule zu beleben und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, wurde zunächst der Bewuchs entfernt, um anschließend ein Beach-Volleyball-Feld anzulegen. Außerdem wurden an den Stirnseiten Basketballkörbe montiert und Standorte für nach Bedarf zu verwendende Bolzplatztore ausgewiesen. Grünstreifen zur Abschirmung gegenüber den Nachbargrundstücken runden die Freizeitfläche ab. Somit wird eine multifunktionale Nutzung des Platzes in direkter Nachbarschaft potentieller Nutzer ermöglicht.

  5. Questenberg-Grundschule – Sanierung des Bestandsgebäudes
    Die Komplex-Maßnahme Sanierung Questenberg-Grundschule besteht aus mehreren Teilmaßnahmen: Sanierung des Bestandsgebäudes, Erweiterungsneubau, Neubau der Turnhalle und Sanierung der Außenanlagen. Über den EFRE wird die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes gefördert. Das Augenmerk bei der Sanierung liegt insbesondere auf der energetischen Ertüchtigung, der barrierefreien Erreichbarkeit aller schulisch genutzten Räume sowie der Anpassung der Haustechnik an aktuelle Standards. Das Aussehen der Fassade wird ausdrücklich nicht verändert, um den Charakter des Gebäudes als historisches Schulhaus zu erhalten.
    Durch das Zusammenspiel der verschiedenen Teilmaßnahmen wird eine bauliche Aufwertung des Schulstandortes sowie ein stadtteilprägendes Gesamtensemble erreicht. Durch die qualitative Aufwertung der Infrastruktur wird eine Verbesserung der Sozialstruktur im Stadtteil erzielt, indem das Bildungsniveau erhöht und der Stadtteil für Zuzüge interessanter wird.

  6. Errichtung eines Bürgerparks auf dem ehem. Kohlelagerplatz
    Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer attraktiven Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität auf dem Gelände des ehemaligen Kohlelagerplatzes im Stadtteil Triebischtal. Über das EFRE-Programm „Integrierte Stadtentwicklung“ wird der erste Bauabschnitt auf dem Weg zur Umsetzung des Bürgergartens gefördert. Die Leistungen enthalten die Gestaltung der Fläche, u.a. Schaffung eines kleinen Aussichtshügels und Anlegen eines Hundespielplatzes, sowie die Herstellung von Wegeverbindungen.
    Anschließend wird die Fläche im Rahmen eines zweiten Bauabschnittes bepflanzt und begrünt. Diese Maßnahmen fungieren als ökologische Ausgleichsmaßnahme und werden nicht über das EFRE gefördert.
Flyer EFRE 2014-2020
Eine Auswahl geförderter Projekte wird Ihnen in diesem Flyer vorgestellt
zum Dokument
Abgrenzungsplan EFRE Meißen-West/Altstadt
Übersichtskarte des in der Förderperiode 2014-2020 unterstützten Fördergebiets "Meißen-West/Altstadt"
zum Dokument
Jenny Pretzschner
Jenny Pretzschner
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