Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt ferner Ausnahmegenehmigungen von Verboten bzw. Vorschriften der StVO sowohl für den Individual- als auch für den Güterverkehr sowie Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzungen für Veranstaltungen und für Großraum- und Schwertransporte.
Sie erteilt Genehmigungen zur Sondernutzung. Die Sondernutzung umfasst jegliche Form der Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum. Öffentlicher Verkehrsraum ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen).
Bürger erhalten hier ebenfalls die Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen.