Öffentliche Auslegung Doppelhaushalt 2025 /2026

Stadt Meißen macht ihre Finanzen transparent

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Der Stadtrat der Stadt Meißen hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 beschlossen.

Nun hat die Stadt Meißen von der Rechtsaufsicht den Bescheid über die Gesetzmäßigkeit der Satzung erhalten.

Sie wurde im 14. elektronischen Amtsblatt (eMAB) vom 20. März 2025 veröffentlicht. ( https://www.stadt-meissen.de/de/amtsblatt.html )

Ab sofort und noch bis zum 28. März 2025 liegt die Satzung mit dem Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 außerdem wie folgt zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger aus:

Bürgerbüro der Stadt Meißen, Burgstraße 32, 01662 Meißen

Montag              9.00 bis 12.00 Uhr,

Dienstag           9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,

Mittwoch          geschlossen,

Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,

Freitag               9.00 bis 12.00 Uhr.

Darüber hinaus ist der gesamte, 671 Seiten umfassende, Haushaltsplan für den Doppelhaushalt auch digital unter

https://www.stadt-meissen.de/de/haushaltssatzung.html abrufbar.