Ordnung und Sicherheit

Das Sachgebiet ist zuständig für Angelegenheiten, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Fehlverhalten einzelner, welches dazu geeignet ist andere Personen oder gar die Allgemeinheit mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen. Aber auch die Erteilung von polizei- und ordnungsrechtlichen Genehmigungen für entsprechende Handlungen entfällt in den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes Ordnung und Sicherheit. Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem die folgenden Themen:

  • Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, sowohl im ruhenden als auch fließenden Verkehr
  • widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ohne amtliche Kennzeichen / ohne Zulassung
  • Müllablagerungen und Verschmutzungen (auch durch Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum
  • illegales Plakatieren, Beschmieren, Beschriften von Stadtmöblierungen und baulichen Anlagen
  • illegale Abfallentsorgung in Grünanlagen oder die Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Papierkörben
  • Durchsetzung der allgemeinen Reinigungs-, Räum- und Streupflichten im Sinne der Straßenreinigungssatzung
  • Durchsetzung von Sicherungsmaßnahmen bei leer stehenden und ungenügend gesicherten Gebäuden
  • allgemeine Lärmbelästigung und Verstöße gegen die Ruhezeiten
  • Genehmigung für die Durchführung von Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb von Silvester
  • Genehmigung von offenen Feuern über 100 cm Durchmesser
  • Belästigungen der Allgemeinheit (z.B. aggressives Betteln usw.)
  • Kontrolle und Durchsetzung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen
  • Durchsetzung von Schädlingsbekämpfung (Ratten u. a.) und Unterbindung von ungezieferfördernden Umständen
  • Organisation der Beisetzung von Verstorbenen ohne Angehörige und die Bearbeitung der dazugehörigen unmittelbaren Nachlasssicherung
  • Schutz Betroffener vor drohender unfreiwilliger Obdachlosigkeit

Für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die städtischen Vollzugsbediensteten im Bereich der Stadt Meißen im täglichen Einsatz. Aus den festgestellten Verstößen gegen das geltende Recht werden anschließend unter Berücksichtigung des Einzelfalls die weiteren notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Dies sind dann vorrangig alle notwendigen Veranlassungen um die bestehende Störung zu beenden, aber auch die Übergabe an die zuständige Bußgeldstelle um das festgestellte Fehlverhalten entsprechend mittels Verwarn- oder Bußgeldverfahren zu sanktionieren.

Ebenso werden die verschiedenen Großveranstaltungen der Stadt und ihrer Partner so vorbereitet und abgesichert, dass Besucher und Gäste das Fest unbeschwert genießen können.

allgemeine ordnungsrechtliche Genehmigungen

Das Sachgebiet Öffentliche Ordnung bearbeitet Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Polizeiverordnung sowie Anzeigen von Vorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen, jedoch Auswirkungen auf die öffentliche Ruhe, Sicherheit oder Ordnung haben können.

Sofern ein öffentliches Interessen besteht, kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von der Polizeiverordnung zulassen bzw. Bescheide zur Genehmigung erteilen.

Feuerwerke außerhalb der Zeit von Silvester und dem Neujahrstag dürfen im gesamten Stadtgebiet nur von professionellen Feuerwerkern durchgeführt werden. Diese reichen Ihre Anzeige über das Kreisordnungsamt ein.

 beispielsweise:


Die Anträge müssen spätestens 2 Wochen im Voraus gestellt werden, da sonst eine fristgerechte Bearbeitung, aufgrund von erforderlichen Anhörungen, eventuellen Rückfragen oder notwendigen Änderungen von beispielsweise Programmabläufen, gefährdet ist.

Kontakt: Jana Schmidt, Tel. +49 (0) 3521 467 264, E-Mail

Lars Seppelt
Besucheranschrift

Unsere Öffnungszeiten

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