Gemeindlicher Vollzugsdienst
Der gemeindliche Vollzugsdienst ist Ihr Ansprechpartner für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen im Stadtgebiet Meißen.
Die Aufgaben der Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes sind sehr vielfältig. Hauptaufgabe ist dabei - neben Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr - die Feststellung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im gesamten Gebiet der Stadt Meißen. Ein Teil der Arbeit ist die Überwachung des sogenannten ruhenden und fließenden Verkehrs. Ziel ist es dabei, die Auswirkung des Fehl-Verhaltens zu verhindern und den knappen und wertvollen Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
Zu ihren übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben gehört der Vollzug von Vorschriften über die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und der Polizeiverordnung. Darüber hinaus ist der Bereich auch für die Kontrollen der Vorschriften über die Beseitigung von Müllablagerungen zuständig. Die Überwachung der Einhaltung verschiedener Satzungen der Stadt Meißen gehört ebenso zum Aufgabenspektrum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer polizeibehördlichen Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes.