§ 1 Europäische Kollektivmarke „M Stadt Meißen“
(1) Die europäische Kollektivmarke (Wort/Bildmarke) „M Stadt Meißen“ - GM 011763604 - ist das offizielle Logo der Stadt Meißen. Der derzeitige Registerauszug der Marke ist der Satzung als Anhang 1 beigefügt. Anwendungsvarianten der Marke zu dieser Markensatzung sind in Anhang 2 wiedergegeben.
(2) Die Anwendungsvariante 1 besteht aus dem Bildbestandteil „M“ der Marke, in Gestalt einer stilisierten Darstellung der Türme des Meißner Doms, und einer darunter angeordneten Wortkombination „Zuhause in Meißen“, und gestaltet sich als Plakette.
(3) Die Anwendungsvariante 2 besteht aus dem Bildbestandteil „M“ der Marke, in Gestalt einer stilisierten Darstellung der Türme des Meißner Doms, und einer darunter angeordneten Wortkombination „Einkaufen in Meißen“, und gestaltet sich als Plakette.
(4) Die Anwendungsvariante 3 besteht aus dem Bildbestandteil „M“ der Marke, in Gestalt einer stilisierten Darstellung der Türme des Meißner Doms, und einer darunter angeordneten Wortkombination „Kultur in Meißen“, und gestaltet sich als Plakette.
(5) Die Anwendungsvariante 4 besteht aus dem Bildbestandteil „M“ der Marke, in Gestalt einer stilisierten Darstellung der Türme des Meißner Doms, und einer darunter angeordneten Wortkombination „Shopping in Meißen“, und gestaltet sich als Plakette.
(6) Die Anwendungsvariante 5 besteht aus dem Bildbestandteil „M“ der Marke, in Gestalt einer stilisierten Darstellung der Türme des Meißner Doms, und einer darunter angeordneten Wortkombination „Meißen Tourismus“.
(7) Die Anwendungsvariante 6 besteht aus dem Bildbestandteil „M“ der Marke, in Gestalt einer stilisierten Darstellung der Türme des Meißner Doms, und einer darunter angeordneten Wortkombination „Meißen Tourism“.
(8) Die Anwendungsvariante 7 besteht aus dem Bildbestandteil „M“ der Marke, in Gestalt einer stilisierten Darstellung der Türme des Meißner Doms, und einer darunter angeordneten Wortkombination „Genießen in Meißen“.
(9) Eine Anwendung von gestalterischen Markenänderungen ist auf die vorstehend benannten Ausführungsformen beschränkt. Die Verwendung der Marke und ihrer Varianten ist an die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien aus dem geltenden Handbuch für das Corporate Design der Stadt Meißen gebunden. Jene Anwendungsvarianten, welche als Plakette gestaltet sind, dürfen auch nur unter Einhaltung der geltenden Farb- und Schriftfestlegungen verwendet werden. Das aktuell geltende Handbuch ist der Satzung als
Anlage 3 beigefügt. Weitere Abwandlungen bedürfen der Zustimmung des Markeninhabers.