Kindertagespflege
In Meißen können Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres entsprechend dem Sächsischen Kitagesetz (SächsKitaG) in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen) oder in Kindertagespflegestellen (Tagespflegepersonen) betreut werden. Die Grundlage der pädagogischen Arbeit der Tagesmütter bildet der Sächsische Bildungsplan.
Derzeit kümmern sich sieben Tagesmütter im Stadtgebiet fürsorglich um die kleinen Schützlinge, während ihre Eltern in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen. Die Kindertagespflege bietet neben den Kindertagesstätten eine hochwertige Alternative für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern. In kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern werden die Mädchen und Jungen im Haushalt der Tagespflegeperson liebevoll, individuell und in einer familiären Atmosphäre betreut. Wichtig ist auch die vertrauensvolle, freundliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Tagespflegeperson und Eltern. Dabei werden die Bedürfnisse, Anliegen, Probleme der Eltern und die Fähigkeiten der Kinder anerkannt und in die tägliche Arbeit einbezogen. Die Höhe des Elternbeitrages für Kindertagespflege ist identisch mit der des Elternbeitrages in der Kinderkrippe.
Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 4 SächsKitaG. Sie können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ihr Kind betreut werden soll.
Jede Tagespflegeperson kann eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege vorweisen. Die Tagespflegestellen werden regelmäßig durch das Kreisjugendamt des Landkreises Meißen überprüft. Und gemäß der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung nehmen Tagespflegepersonen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teil und engagieren sich in einem Tagespflegepersonennetzwerk.
Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberaterin für Kindertagespflege des Kreisjugendamtes des Landkreises Meißen.