Ehrenbürger der Stadt Meißen
Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste von einer Stadt vergebene Auszeichnung für eine Person, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung der Stadt oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht hat. Für die Ernennung oder Aberkennung der Auszeichnung ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Die Verleihung kann ausschließlich an lebende Personen erfolgen. Die Ehrenbürgerschaft endet in der Regel mit dem Tod, kann aber auch aberkannt werden.
Geeignete Vorschläge können von jedermann (Privatpersonen, Institutionen, Vereinen, etc.) schriftlich eingebracht werden. Diese sind ausführlich und nachprüfbar zu begründen. Zunächst werden Vorschläge mit dem Ältestenrat beraten bevor sie zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergegeben werden.