Aktuelle Beteiligungen

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "EDEKA-Markt der Generationen an der Fabrikstraße"

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 mit Beschluss-Nr. 22/7/203 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA-Markt der Generationen an der Fabrikstraße“ in der Fassung vom 12.12.2023 mit der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt.

Ziel des Änderungsverfahrens ist die Festlegung einer begrenzten Auswahl an Sortimenten, um einerseits die Auswahl von Mietern flexibler zu gestalten, als auch die Zulassung erwünschter Sortimente an dieser Stelle zu gewährleisten. Die Änderung des Bebauungsplanes bedeutet keine bauliche Änderung, sondern nur die Änderung hinsichtlich der Nutzung.

Für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "EDEKA-Markt der Generationen an der Fabrikstraße" wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die öffentliche Auslegung zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA-Markt der Generationen an der Fabrikstraße“ der Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung erfolgt im Zeitraum

vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen
Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Markt 1
01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Meißen, den 08.02.2024

 

Olaf Raschke
Oberbürgermeister

Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes für die Große Kreisstadt Meißen

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Die Kommunen sind durch diese Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Großen Kreisstadt Meißen. Dafür wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ausgewertet und ein Zwischenbericht erstellt.

Die Zwischenergebnisse der Auswertung der Lärmkartierung einschließlich Beurteilung werden auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht und können an dieser Stelle

vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist der Zwischenbericht im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit mit der Lärmkartierung auseinandersetzen und ihre Stellungnahmen und Anmerkungen hierzu abgeben.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Meißen, den 08.02.2024

 

Olaf Raschke
Oberbürgermeister

Christina Kunze
Christina Kunze
Besucheranschrift
Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

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