Freibad Meißen 2029

Die Verwaltung und der Meißner Stadtrat arbeiten Hand in Hand zusammen daran, dass die Meißnerinnen und Meißner ihr geliebtes Freibadgelände wieder nutzen können. Auf dieser Seite informieren wir Sie über alle Aktionen und Mitwirkungsmöglichkeiten rund um das Meißner Freibad 2029.

 

Meißner Freibad-Klinker - Premium

Holen Sie sich Ihr eigenes Stück Geschichte nach Hause mit einem Premiumklinker aus dem alten Meißner Freibad. Ab einem Spendenbetrag von 150 € erhalten Sie einen Original-Klinkerstein aus dem markanten Becken von 1936.

Reservieren Sie sich Ihren Klinker-Premium beim Amt für Stadtplanung und -entwicklung unter:

E-Mail: stadtentwicklung@stadt-meissen.de oder Tel.: 03521 467181.

Was bekommen Sie für Ihr Geld?

Sie erhalten ein echtes Stück Meißner Stadtgeschichte in Form eines Klinker-Premium aus dem alten Schwimmbecken des Meißner Freibads. Auf diesen wird ein Schild (Messing oder Aluminium) mit Gravur angebracht - dies gilt exklusiv für die Premium-Aktion 2024.

Die Gravur ist in begrenztem Umfang individualisierbar. Nehmen Sie dazu gern Kontakt mit dem Amt für Stadtplanung und -entwicklung unter nebenstehenden Kontaktdaten auf.

 

Was passiert mit Ihrem Beitrag?

Ihr Beitrag fließt in die Neugestaltung des Freibadareals ein. 

 

Ausblick

Der Freibad-Klinker Premium ist die erste Aktion in einer Reihe von Mitmach-Aktivitäten. Über die künftigen Aktionen werden wir an dieser Stelle zu gegebener Zeit informieren.

Ihre Spende für das Freibad 2029

Auch außerhalb von Sonderaktionen können Sie jederzeit für die Reaktivierung des Freibadareals spenden. Den Betrag Ihrer Wahl überweisen Sie dazu einfach an die Große Kreisstadt Meißen, IBAN DE37 8505 5000 3100 0100 00, unter Angabe des Verwendungszwecks "Spende Freibadareal".

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

Öffentliche Schwimmbäder zählen grundsätzlich zu den gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Ab einem Betrag von 300 € stellt Ihnen die Stadt Meißen daher gern eine Spendenbescheinigung aus. Bis 300 € genügt in der Regel ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug) gegenüber dem Finanzamt.

Verfahrensstand Freibad

Für die Wiederbelebung des Freibadareals ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Mit dem Bebauungsplan "Freibad Bohnitzsch" werden die rechtlichen Voraussetzungen für das Anbaden 2029 geschaffen. Vom 05.08.2024 - 05.09.2024 besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zum aktuellen Planungsstand Stellung zu nehmen.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan gelangen sie hier.

Die frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist hier einsehbar.

Yvonne Gärtner
Assistenz der Amtsleitung
Besucheranschrift
Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Unsere Öffnungszeiten

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