(1) Die Große Kreisstadt Meißen trifft zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser oder Eisgang die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen (Wasserwehrdienst). Sie hält hierfür technische Mittel (insbesondere Hochwassermaterial) bereit. Die Bevölkerung ist, im Rahmen der Möglichkeiten, regelmäßig über die zu erwartenden oder bestehenden bzw. sich ständig verändernden Hochwassergefahren zu informieren und entsprechend der festgelegten Alarm- und Einsatzpläne zu warnen.
(2) Für die in der Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung (HWNAV) veröffentlicht am 28.09.2004 im SächsGVBI. Nr. 12/2004 S. 472ff. genannten Gewässer und den in der Hochwassermeldeordnung (VwVHWMO) veröffentlicht am 28.09.2004 im
Sächsischen Amtsblatt Sonderdruck Nr. 8/2004 S. 553 ff. aufgeführten Hochwasserpegel sind bei Erreichen der Richtwasserstände der jeweiligen Alarmstufe oder bei Ausrufung durch die untere Verwaltungsbehörde folgende Maßnahmen und Handlungen erforderlich:
- Alarmstufe I: Meldedienst
350 cm – Pegel Dresden
• ständige Analyse der meteorologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen
• Überprüfung der Hochwasseralarm- und Einsatzpläne und Einsatzfähigkeit der erforderlichen Ausrüstung, Technik und des notwendigen Materials
- Alarmstufe II: Kontrolldienst
500 cm – Pegel Dresden
• tägliche periodische Kontrolle der Wasserläufe, wasserwirtschaftlichen Anlagen, Umfluter und Flutmulden, der gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsbereiche
• Beseitigung von Abflusshindernissen
- Alarmstufe III: Wachdienst
600 cm – Pegel Dresden
• ständiger Wachdienst
• vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen und Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden
• Einrichtung von Einsatzstäben an Schwerpunkten der Hochwasserabwehr und Schaffung spezieller Nachrichtenverbindungen
• Auslagerung von Hochwasserbekämpfungsmitteln an bekannte Gefahrenstellen
• Anforderung, Vorbereitung und Bereitstellung weiterer Kräfte und Mittel zur aktiven Hochwasserabwehr
- Alarmstufe IV: Hochwasserabwehr
700 cm – Pegel Dresden
• umfasst die Bekämpfung bestehender Hochwasser- und Eisgefahren und weitere Maßnahmen zur Verhütung von Hochwasserkatastrophen.
Dies gilt für die sonstigen hochwassergefährdeten Gewässer im Stadtgebiet Meißen
entsprechend.
(3) Bei Hochwasser und Eisgang auf der Triebisch sind abhängig vom Meldepegel Munzig 1 folgende Aufgaben entsprechend Abs. 3 zu erfüllen:
- Alarmstufe I 110 cm Meldedienst
- Alarmstufe II 140 cm Kontrolldienst
- Alarmstufe II 200 cm Wachdienst
- Alarmstufe IV 260 cm Hochwasser-Abwehr
(4) Der Oberbürgermeister der Stadt Meißen hat für die Alarmierung und den Einsatz einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan zu erstellen und jährlich oder aus konkretem Anlass fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist den in dem Plan genannten Personen bekannt zu geben.
(5) Die Stadt stellt darüber hinaus einen Organisationsplan für den Wasserwehrdienst auf, der mindestens nachfolgende Angaben enthält:
- die Beschreibung und Bezeichnung der Flussabschnitte und der Kontrollpunkte
- die Lage und die Gefährdung von Anlagen
- den Verantwortlichen, seinen Stellvertreter und die zugeteilten Wachen
- die Art der Alarmierung
- die Versammlungsorte
- die Ablösung und Versorgung
- die Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel
- das Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel
- die Nachrichtenübermittlung
Der Organisationsplan ist öffentlich bekannt zu machen.
(6) Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die im Einzelfall Aufgaben des Wasserwehrdienstes wahrnehmen, nehmen an Fortbildungsmaßnahmen und an Übungen teil.