§ 1 Aufgabe
(1) Die Seniorenvertretung arbeitet ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich. Sie versteht sich vorrangig als Interessenvertretung der älteren Generation.
(2) Die Seniorenvertretung arbeitet generationsübergreifend bezüglich Wohnen, lebenslangem Lernen und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Sie konzentriert sich auf die Ausgestaltung der Lebenssituation der älteren Meißner Bürger/-innen sowie auf die Zusammenarbeit mit den Trägern der Senioreneinrichtungen und den Verbänden.
(3) Die Seniorenvertretung berät die/den Oberbürgermeister/-in und den Stadtrat bezüglich der Daseinsfürsorge der älteren Meißner Bürger/-innen.
(4) Die Mitglieder der Seniorenvertretung haben das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse in Verbindung mit dem Rederecht. Einmal jährlich berichtet die/der Vorsitzende über die Arbeit der Seniorenvertretung im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates.