Stadtbauamt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtbauamt kümmern sich um kommunale Hoch- und Tiefbauprojekte. Dazu gehört neben dem Bau von Schulen und Turnhallen, auch der Bau von Straßen, Geh- und Radwegen sowie der Straßenbeleuchtung.

Zum 01.01.2022 wurde der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gegründet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie gern bei allen Anliegen rund um dieses Thema. Alle Informationen zum Eigenbetrieb finden Sie unter www.eaw-meissen.de

Bereich Straßen-, Tief- und Ingenieurbau

Das Sachgebiet Straßen-, Tief- und Ingenieurbau umfasst die Aufgaben Investitionen sowie Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsanlagen (inkl. Gemeindestraßen, Wegen und Parkplätzen) und konstruktiven Ingenieurbau. Dazu gehören ebenfalls die Teilbereiche Straßenbau (Planung und Investitionen), -unterhaltung (Reparatur und Werterhaltung) sowie -verwaltung einschließlich der Reinigung von Tagwassereinläufen und der öffentlichen Beleuchtung und Straßenmarkierung.

  • Straßen, Wegen und Plätzen,
  • Anlagen des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs (ÖPNV),
  • Brückenbauwerke und Stützmauern,
  • Bauwerksprüfungen,
  • Straßenverwaltung inkl. Fortschreibung und Pflege des Straßenbestandsverzeichnisses sowie die Widmung, Einziehung und Umstufung von öffentlichen Verkehrsflächen,
  • Instandhaltung von Gemeindestraßen, Wegen, Plätzen und Treppenanlagen, Parkplätzen
  • Reinigung und Instandsetzung von Straßenentwässerungsanlagen (Straßenabläufen und Entwässerungsrinnen)

Haben Sie Fragen zu

dann melden Sie sich bitte gern telefonisch unter +49 3521 467 113 oder per E-Mail bei uns.

Hochbau

Zu den Aufgaben des Hochbaus gehören sowohl die Planung, als auch die Errichtung von Bauwerken oberhalb der Geländelinie (ab dem Erdgeschoss). Für folgenden Aufgabengebiete zeichnet der Bereich Hochbau in der Stadt Meißen verantwortlich:

  • Neubau und Sanierung von Kindertagesstätten, Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie städtischen Sport- und Kultureinrichtungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Bauüberwachung von Investitionen, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturanlagen

Sollten Sie Hinweise, Fragen bzw. Anregungen zum Bereich Hochbau haben, stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 3521 467 113 oder per  zur Verfügung.

Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer 2. Ordnung gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Gemeinden. Ziel ist es, oberirdische Gewässer in ihrer natürlichen Funktionsweise zu unterstützen, damit sie bestmöglich als natürliche Lebensgrundlage erhalten werden können.

Zur Gewässerunterhaltung zählen Pflege und Entwicklung oberirdischer Gewässer, insbesondere die Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer sowie die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit. Die für die Gewässerunterhaltung zuständigen Mitarbeiter der Stadt Meißen kümmern sich um alle oberirdischen Gewässer in der Stadt. Ausnahmen bilden hier Triebisch und Elbe.