Teil der Gerbergasse für gegenläufigen Radverkehr geöffnet

Zwischen Rossmarkt und Kleinmarkt dürfen Radler jetzt entgegen der Einbahnstraße fahren

Gemeinsam mit dem Wegebund haben Mitglieder des Arbeitskreises Radverkehr die Strecke heute freigegebenGemeinsam mit dem Wegebund haben Mitglieder des Arbeitskreises Radverkehr die Strecke heute freigegeben

Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf der Neugasse in Richtung Elbe unterwegs sind, müssen nicht mehr in den Hahnemannsplatz abbiegen, sondern können ab sofort die Gerbergasse entlang weiter fahren bis zum Kleinmarkt. Dort haben sie entweder die Möglichkeit zum Kleinmarkt nach links abzubiegen oder nach rechts auf die Martinsbrücke zu gelangen.

Bisher wurde der Radverkehr von der Neugasse kommend nach rechts in den Hahnemannsplatz geleitet. Dieses Ende des gegenläufigen Radverkehrs wurde jedoch häufig nicht beachtet und barg damit großes Konfliktpotential.  Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Radverkehr und dem wegebund Sachsen hat die Straßenverkehrsbehörde deshalb nach einer sicheren Lösung gesucht. Heute nun konnte die Strecke offiziell freigegeben werden.

Sicher unterwegs in Richtung Elbe

Die entsprechenden Markierungsarbeiten in der Gerbergasse auf einem Abschnitt von Roßmarkt bis Kleinmarkt/Martinstraßenbrücke sind erfolgt.

In Höhe Kleinmarkt und Martinstraße gibt es eine Aufteilung samt Haltefurt, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer die Möglichkeit haben, nach rechts auf die Martinsbrücke oder vor der Roten Schule nach links in den Kleinmarkt einzubiegen. Von letzterem aus lässt es sich bequem über den Heinrichsplatz zur Altstadtbrücke und zum Elberadweg gelangen.

Von der Martinsbrücke aus soll perspektivisch die Fährmannstraße den Anschluss zu B 6 bzw. und Elbradweg vervollständigen.

„Die neue Regelung ist die einzige sinnvolle und sichere Möglichkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer aus dem Triebischtal in die Innenstadt zu kommen“, heißt es aus dem Arbeitskreis Radverkehr.

Ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht es nicht

Wichtig ist, dass zum Kleinmarkt abbiegende Radler den Vorrang für den geradeaus aus der Gerbergasse und von rechts aus der Martinstraße kommenden Autoverkehr beachten. Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sind dagegen dringend angehalten, die Markierungen beim Linksabbiegen in die Gerbergasse nicht zu überfahren. Wer in der Gerbergasse stadtauswärts parkt, sollte zudem beim Aussteigen auf der Beifahrerseite die Radspur im Blick behalten.

Bereits 2018 war die Neugasse für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben worden. Seither haben sich keine Unfälle im Zusammenhang mit dieser Regelung ereignet.

Zusammenarbeit mit wegebund bewährt sich ein weiteres Mal

Die Stadt Meißen war 2019 Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs (kurz: wegebund). Bei der fachlichen Prüfung der Freigabe der Gerbergasse konnte die Stadtverwaltung ein weiteres Mal auf die Beratung des wegebunds zurückgreifen. Frank Kutzner, wegebund-Geschäftsführer, stellt dazu fest: "Die Nachfrage im Radverkehr wächst weiter, auch in Meißen. Egal ob Radtourismus von der Elbe, der tägliche Arbeitsweg mit dem Fahrrad oder nur sporadisch in die Innenstadt: gerade die kurzen und direkten Wege machen das Radfahren so attraktiv. Wir freuen uns mit unserer Mitgliedskommune Meißen, dass hier ein weiteren Lückenschluss umgesetzt werden konnte - fachliche solide und mit Gewinn für die Verkehrssicherheit."

Freistaat empfiehlt die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr

„Die Öffnung von Einbahnstraßen bietet eine Reihe von Vorteilen. Sie sorgt für direkte Verbindungen für Radfahrende, Lückenschlüsse im Radnetz, bessere Erreichbarkeit vieler Ziele, ruhige Alternativstrecken zu stark befahrenen Hauptstraßen, Vermeidung von Radverkehr auf dem Gehweg und führt somit insgesamt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit“, heißt es in einem Schreiben, welches das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Dresden im September unter anderem an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag e. V. richtete.

So solle in Einbahnstraßen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist und für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.