Mülltonnen führen zu Problemen
Aufstellzeiten werden nicht eingehalten
Von umgefallenen Tonnen, flatternden Müllresten, kein Platz auf dem Gehweg bis hin zu Gefahren für Verkehr und Umwelt. Herumstehende Mülltonnen bergen zahlreiche negative Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt Meißen.
Die Benutzung öffentlicher Straßen über den allgemeinen Gebrauch hinaus, bedarf der Genehmigung der Stadt. Dazu zählt unter anderem die Aufstellung der vollen Behältnisse für Hausmüll und Reststoffe auf Gehwegen und Seitenstreifen.
Um zu gewährleisten, dass diese vorzugsweise ohne Hindernisse von der Allgemeinheit genutzt werden kann, gibt es festgelegte Entleerungszeiten, in denen es erlaubt ist, den Gehweg zu blockieren.
Wann Hausmüll- und Reststoffbehälter zur Abholung bereitgestellt werden dürfen, ist in der Sondernutzungssatzung der Stadt Meißen § 4 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit §§ 3, 20 verankert.
Mülltonnen dürfen erst ab 18 Uhr am Tag vor der Entleerung aufgestellt werden und müssen bis spätestens 20 Uhr am Abholtag wieder auf privaten Grund geräumt werden.
„Nicht richtig oder zu früh aufgestellte Abfallbehälter sorgen derzeit für massive Probleme. Viele Eigentümer erwartet eine Verwarnung, weil sie sich nicht an die Vorschriften zur Entsorgung halten“, so Belinda Zickler, Leiterin des Ordnungsamtes. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen ist die Stadt gezwungen, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
Das Aufstellen von Sperrmüll fällt ebenfalls darunter. Hier darf der Abfall auch erst ab 18 Uhr am Tag vor der vereinbarten Abholung am bestätigten Ort abgestellt werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 Sondernutzungssatzung). Zudem sei darauf hingewiesen, dass der Sperrmüll ordentlich bereitgestellt wird, sodass keine Gefahren wie beispielsweise durch Umfallen oder Wegwehen einzelner Teile entstehen.