Informationen zur Bundestagswahl

Briefwahl kann schon beantragt werden

Kuppel des Reichstagsgebäudes in BerlinKuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin

Durch die vorgezogene Bundestagswahl, stehen auch die Wahlvorstände auf Ebene der Gemeinden unter großem Zeitdruck, die Fristen sind knapp.


Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar 2025 verschickt.

Damit können die Meißnerinnen und Meißner, die am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen können oder wollen, ihre Briefwahlunterlagen online oder per Post beantragen.


Wer möchte, kann die Unterlagen auch ab 10. Februar 2025 direkt im Briefwahlbüro auf der Leipziger Straße 10 (EG, Konferenzraum, Zi. 002) abholen oder vor Ort wählen.


Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab 7. Februar möglich

Über den entsprechenden Link auf der städtischen Internetseite https://www.stadt-meissen.de/de/wahlen.html können die Bürgerinnen und Bürger auch jetzt schon Briefwahlunterlagen beantragen.


Allerdings kann die Stadt Meißen alle beantragten Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 7. Februar versenden, da erst zu diesem Termin die Stimmzettel beim Landkreis abgeholt werden können.

 

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden

Die Bundeswahlleitung empfiehlt, den Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und an die darauf angegebene Adresse zurückzusenden. So stellen die Wählerinnen und Wähler sicher, dass ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (20. Februar 2025) abgesendet werden. Die Briefwahlunterlagen unterliegen denselben Richtlinien und werden ebenso wie alle anderen Wahlzettel erst am 23. Februar, ab 18 Uhr ausgezählt.


Öffnungszeiten Briefwahlbüro, Leipziger Straße 10, 10. bis 21. Februar
Mo. 9 bis 12 Uhr
Di. 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr
Mi. 9 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, 21. Februar 2025 in der Zeit von 12 bis 15 Uhr geöffnet

Die vollständige Wahlbekanntmachung wurde mit dem E-Amtsblatt Nr. 14 veröffentlicht: https://www.stadt-meissen.de/de/amtsblatt.html