Ehrenpreis würdigt Engagement für die Stadt Meißen

Vorschläge können bis 31. August eingereicht werden

Die Ehrenpreisträgerinnen und -träger 2024 mit Oberbürgermeister und BürgermeisterDie Ehrenpreisträgerinnen und -träger 2024 mit Oberbürgermeister und Bürgermeister

Der Stadtrat hat 2023 die Vergabe eines jährlichen Ehrenpreises beschlossen. Der Gedanke dabei war es, zusätzlich zu relativ hoch dekorierten Ehrungen wie dem Kunst- und Kulturpreis oder der Ehrenbürgerwürde einen neuen Preis für die alltäglichen Helden und Heldinnen zu schaffen. Die Trainerin im Jugendsport, der Papa, der ein Kinderfest auf die Beine stellt, der Nachbar, der für den Naturschutz eintritt oder die Lehrerin, die in ihrer Freizeit den nächsten Schüleraustausch organisiert – ihr Einsatz soll mit dem Ehrenpreis stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken. Auch Personen, die Meißen nach außen hin würdevoll präsentieren, wie Sportlerinnen und Sportler oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, können geehrt werden.

Wer kann alles einen Ehrenpreis bekommen?

Der Preis geht an verdienstvolle natürliche Personen, die sich in besonderer Weise und über einen längeren Zeitraum hinweg für die Stadt Meißen engagieren beziehungsweise sie nach außen vertreten.  Pro Jahr werden maximal fünf Personen geehrt.  Der Ehrenpreis der Stadt kann nicht posthum verliehen werden.

Bis wann kann man Vorschläge einreichen und wer ist dazu berechtigt?

Die Vorschlagsfrist endet am 31. August 2025. Bis dahin kann jeder Bürger oder jede Bürgerin einen Vorschlag an die Stadt senden. Der Vorschlag muss Namen, Geburtsdatum und Adresse, eine genaue Bezeichnung des Engagements bzw. Projektes, eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeit und eine Begründung enthalten, weshalb der oder diejenige geehrt werden sollte. Bei besonderer ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen ist die Dauer bzw. der Zeitraum der ehrenamtlichen Betätigung anzugeben

Wie geht es dann weiter?

Aus allen Vorschlägen wählt die Jury Kandidatinnen und Kandidaten aus, die sie dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. Zur Jury zählen neben Bürgermeister Markus Renner die Gleichstellungs- und Seniorenbeauftragte, der Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, die Familienamtsleiterin sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen und sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner.

Die Auszeichnung mit dem Ehrenpreis ist vor allem symbolischer Natur, finanzielle Zuwendungen sind damit nicht verbunden.

Vorschläge können bis spätestens 31. August 2025 an bm@stadt-meissen.de gesendet werden.