Auslegung Haushaltsentwurf - Korrektur zur Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 21.12.2024
Notbekanntmachung entsprechend § 4 der Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Meißen
Entgegen der Veröffentlichung im Meißner Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 21.12.2024 ist die Einsichtnahme in den Entwurf des Haushaltsentwurfes nicht wie angekündigt vom 02.01. bis 09.01.2025 möglich, sondern in der Zeit vom 03.01. bis 13.01.2025. Nachfolgend finden Sie die korrigierte Bekanntmachung:
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Stadt Meißen vom 01.01.2025 ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Ausgelegt wird der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 einschließlich Haushaltsplan zur Einsichtnahme für die Dauer von sieben Tagen an den Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Burgstraße 32, im Zeitraum vom 03.01.2025 bis 13.01.2025.
Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben für die Dauer von 14 Tagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung am 03.01.2025 und endet am 22.01.2025.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Meißen, 18.12.2024
Olaf Raschke
Oberbürgermeister