Öffentliche Zustellungen
Die öffentliche Zustellung ist ein Verfahren im deutschen Recht, das angewendet wird, wenn die Zustellung eines Schriftstücks an den Empfänger auf herkömmlichem Weg (z.B. per Post) nicht möglich ist. Sie wird insbesondere dann genutzt, wenn der Empfänger unbekannt verzogen ist oder sich absichtlich dem Empfang von rechtlichen Mitteilungen entzieht.
Im Rahmen der öffentlichen Zustellung wird das Schriftstück nicht direkt an den Empfänger übermittelt. Stattdessen erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigung über die Zustellung von amtlichen Dokumenten auf dieser Internetseite gemäß § 6 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Meißen. Die Bekanntmachung hat dabei dieselbe rechtliche Wirkung wie die persönliche Zustellung.
Für den Empfänger ist es wichtig zu wissen, dass er durch die öffentliche Zustellung in der Regel als ordnungsgemäß benachrichtigt gilt, auch wenn er das Dokument tatsächlich nicht erhalten hat. Die Fristen, die nach der Zustellung beginnen, laufen dann ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung. In einigen Fällen kann der Empfänger durch die öffentliche Zustellung benachteiligt werden, da er möglicherweise keine Kenntnis vom Inhalt der Mitteilung hat.