Kurzzeitpflege

Wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht erbracht werden kann, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, durch Urlaub der Pflegeperson oder zur Entlastung pflegender Angehöriger, besteht die Möglichkeit einer Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege.

 

Sabine Murcek, Gleichstellungs- und Seniorenbeauftragte
Sabine Murcek
Gleichstellungs- und Seniorenbeauftragte
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