Gleichstellung
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der Stadt auf die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann hinzuwirken. Dazu gehören insbesondere die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Stadtrates und der Stadt sowie die Mitwirkung an Maßnahmen der Stadt, die die Gleichstellung von Frau und Mann, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die berufliche Lage von Frauen berühren.
Gleichstellungsbeauftragte sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und können an Sitzungen des Stadtrates sowie an den für den Aufgabenbereich zuständigen Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen.