Gleichstellung

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der Stadt auf die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann hinzuwirken. Dazu gehören insbesondere die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Stadtrates und der Stadt sowie die Mitwirkung an Maßnahmen der Stadt, die die Gleichstellung von Frau und Mann, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die berufliche Lage von Frauen berühren.

Gleichstellungsbeauftragte sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und können an Sitzungen des Stadtrates sowie an den für den Aufgabenbereich zuständigen Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen.

Aktuelles aus der Gleichstellung

Der Stadtrat beschließt Änderung der Hauptsatzung - Abschaffung des generischen Maskulinums

In der 24. Sitzung des Stadtrates am 08.12.2021 beschloss der Stadtrat die sprachliche Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Meißen. Bisher enthielt der Text das "generischen Maskulinum", das heißt, dieser wurde in der männlichen Form geschrieben und sollte die weibliche Form "mitmeinen". Seit dem Beschluss des Stadtrates ist die Hauptsatzung nun geschlechtersensibel formuliert. Wo dies möglich ist, werden nun neutrale Formulierungen gewählt. An allen anderen Stellen werden Frau und Männer gleichermaßen angesprochen. Dies geschieht grammatikalisch richtig und in lesbarer Form. Der Meißner Stadtrat hat sich mit großer Mehrheit für diese Änderungen ausgesprochen. 

Künftig sollen auch alle anderen Satzungen, wenn Sie aus rechtlichen Gründen angepasst werden müssen, sprachlich überarbeitet werden.