2.1. Die Gebührenordnung gilt für Kabinenschiffe sowie Tagesausflugsschiffe. Dabei gelten folgende Gebühren:
2.1.1. für Kabinenschiffe:
Kurzanlegung bis zu 1 Stunde 185,00 €
Liegezeit über 1 und bis zu 8 Stunden 335,00 €
Liegezeit über 8 und bis zu 24 Stunden 475,00 €
2.1.2. für Tagesausflugsschiffe:
Kurzanlegung bis zu 1 Stunde (bis 50 Sitzplätze) 25,00 €
Liegezeit über 1 und bis zu 8 Stunden (bis 50 Sitzplätze) 45,00 €
Liegezeit über 8 und bis zu 24 Stunden (bis 50 Sitzplätze) 65,00 €
Kurzanlegung bis zu 1 Stunde (mehr als 50 Sitzplätze) 50,00 €
Liegezeit über 1 und bis zu 8 Stunden (mehr als 50 Sitzplätze) 90,00 €
Liegezeit über 8 und bis zu 24 Stunden (mehr als 50 Sitzplätze) 130,00 €
2.2. Eine Doppellage ist zulässig. In diesem Fall wird die Gebühr durch zwei geteilt.
2.3. Für die Liegezeit von mehr als zehn Tagen sowie für Schiffe, welche weder der Kategorie Kabinen- noch Tagesausflugsschiffe zugeordnet werden können, kann eine vertragliche Regelung, abweichend von der Gebührenordnung getroffen werden.
2.4. Die Gebühren werden dem Nutzer nach der Nutzung in Rechnung gestellt.