§ 1 Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die historische Altstadt Meißen, begrenzt durch die Triebisch von der Mündung bis zum Nikolaisteg, Stiftsweg, Am Steinberg einschließlich Müllers Weinberg, Justusstufen einschließlich Brauerreigrundstück, Jüdenbergstraße, Hintermauer einschließlich Wohnbebauung, Nossener Straße einschließlich Nossener Str. 1, Hohlweg, Nordwestmauer Albrechtburg bis Rondell, Verlauf der ehemaligen Stadtmauer bis Fischergasse, Uferstraße bis Höhe Jacobskapelle, Elbufer bis Triebischmündung. Der Geltungsbereich der Satzung ist im Lageplan "Erhaltungssatzung Historische Altstadt" vom 17.01.1995 dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.