Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagwahl bis spätestens 2. Februar 2025 per Post zugestellt. Damit können Sie die Briefwahlunterlagen online oder per Post beantragen oder ab 10. Februar 2025 direkt im Briefwahlbüro auf der Leipziger Straße 10 (EG, Konferenzraum, Zi. 002) abholen bzw. vor Ort wählen. Das Briefwahlbüro ist ab diesem Datum zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo 9 bis 12 Uhr
Di 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr
Mi 9 bis 12 Uhr
Do 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr
Fr 9 bis 12 Uhr
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, 21. Februar 2025 in der Zeit von 12 bis 15 Uhr geöffnet. Innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten sind die Kolleginnen und Kollegen telefonisch unter +49 3521 467105 erreichbar.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist es möglich, dass am Samstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr im Bürgerbüro Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Die Wahlbekanntmachungen inklusive aller Hinweise zur Briefwahl finden Sie im elektronischen Amtsblatt der Stadt Meißen vom 14. Januar 2025.