Auslegungen

Die Stadt Meißen ist seit 01.01.2024 gemäß §1 SächsVwVfZG i.V.m. § 27b VwVfG sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB dazu verpflichtet, die Auslegung von Dokumenten zur Einsicht so zu bewirken, dass diese auf der Internetseite und auf mindestens eine andere Weise zugänglich sind. Künftig finden Sie hier die aktuellen Auslegungen der Stadt Meißen.

Bebauungsplan „Pfarrgasse Zscheila“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 05.02.2025 mit Beschluss-Nr. 24/8/110 den Entwurf des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ in der Fassung vom 16.12.2024 beschlossen sowie die Begründung gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich ca. 1,4 km nordöstlich der Meißner Altstadt im Ortsteil Zscheila.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 33/3 sowie einen Teil des Flurstücks 89/2 (Pfarrgasse) jeweils der Gemarkung Zscheila und hat eine Größe von ca. 4.300 m ².

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Neuordnung im o. g. Bereich. Der Bebauungsplan schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht für die Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ erfolgt im Zeitraum

                                              vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025

durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen
Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Markt 1
01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen

Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit den zugehörigen Anlagen und der Umweltbericht.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-       Umweltbericht zum Bebauungsplan „Pfarrgasse Zscheila" vom 16.12.2024

Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft und Kultur. Er enthält Informationen zur Berücksichtigung dieser Aspekte in grünordnerischen und umweltbezogenen Festsetzungen. Die Beurteilung basiert auf dem aktuellen Zustand des Plangebietes. Durch festgelegte Maßnahmen können Eingriffe minimiert werden. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zeigt ein geringes Kompensationsdefizit, das durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden kann.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

Umweltauswirkungen

Die Fläche des Plangebietes wird teilweise als Wohngebiet mit hohem Freiflächenanteil festgesetzt, dies lässt einen ländlichen Siedlungscharakter und hohe Wohnqualität erwarten. Die Entwicklung führt zu Eingriffen in Natur und Landschaft, insbesondere durch die Überbauung unversiegelter Flächen und die Beseitigung von Vegetation und Lebensräumen. Aus diesem Grund ist es wichtig, wertvolle Biotopstrukturen zu erhalten und durch Neuanlagen auszugleichen sowie Artenschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die Böden sind anthropogen geprägt und teilweise durch Altablagerungen beeinträchtigt, sodass kaum Beeinträchtigungen wertvoller Böden zu erwarten sind. Bei Bodensanierungen können stoffliche Belastungen beseitigt und Renaturierungen gefördert werden. Weiterhin verringert die Überbauung von Freiflächen die Versickerung von Niederschlagswasser, was durch Maßnahmen wie Begrenzung der Versiegelung und gezielte Versickerung gemindert werden kann.

Aufgrund des Bebauungsplans ist mit einer geringen Verminderung des Versiegelungsgrades zu rechnen und erhebliche Auswirkungen auf das Lokalklima sind nicht zu erwarten. Beseitigte Einzelbäume werden nachgepflanzt und landschaftsbildprägende Gehölze sollen erhalten bleiben. Die Sichtbeziehungen von der Burg werden nicht beeinträchtigt. Da das Gebiet archäologische Relevanz hat, sind vor Bauarbeiten archäologische Grabungen erforderlich, um Funde zu sichern und zu untersuchen.

Umweltbezogenen Maßnahmen

(1)      Die Gefährdungsabschätzung empfiehlt einen beschränkten Bodenaustausch in sensiblen Bereichen (Garten, Spiel- und Freizeitflächen), um Gefährdungen durch Altablagerungen auszuschließen. Die obersten Schichten sollen unbelastete, kulturfähige Mutterböden ohne Fremdbestandteile enthalten.
(2)      Nachteilige Wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden durch Maßnahmen im Grünordnungsplan und der Artenschutzprüfung vermieden oder ausgeglichen:

  • ­  Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • ­  Externe Kompensationsmaßnahme: 14 Obstbäume werden entlang des Kanonenweges auf dem Flurstück 85/6, Gemarkung Korbitz gepflanzt.
  • ­  Erhalt der Natursteinmauer
  • ­  Artenschutzmaßnahmen: Ein Reptilienschutzzaun ist rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn um das Baufeld zu errichtet und es werden 4 Ersatznistkästen sowie 2 Fledermausquartiere, als Ersatz für Gehölzfällungen, an Altbäumen angebracht.

(3)      Auf privaten Grundstücken sind Fußwege, Zufahrten und Stellplätze mit wasserdurchlässigem Material zu gestalten.
(4)      Unbelastetes Niederschlagswasser von Dachflächen und befestigten Flächen ist vollständig zurückzuhalten, zu nutzen und/oder zu versickern.
(5)      Versickerungen sind nur dort zulässig, wo keine anthropogenen Bodenbelastungen vorhanden sind oder diese nachweislich beseitigt wurden.

-        Grünordnungsplan vom 16.12.2024
-        Bestandserfassung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Erhalt und Neupflanzung von Bäumen, Erhalt von Trockenmauern, externe Ausgleichsmaßnahmen

-        Artenschutzfassung vom 16.12.2024
-        Bestandserfassung, Vermeidungsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen

-        Geotechnischer Bericht zu den Baugrund- und Versickerungsverhältnissen vom 04.01.2024
-        Untersuchung Versickerungsmöglichkeiten

-        Orientierende Altlastenuntersuchung mit nutzungsbezogener Gefährdungsabschätzung vom 12.09.2024
-        Plangebiet ist Teil der Altablagerung ‚ehemalige Sandgrube Zscheila‘

-        umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
-        Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 15.05.2024 zu den bezüglich der Vorranggebiete Kulturlandschaftsschutz (sichtexponierter Elbtalbereich) und Landwirtschaft fehlenden Rechtskraft des Regionalplanes
-        Landratsamt Meißen vom 13.06.2024 zu den Belangen Versickerung, Artenschutz, Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung, Altlastenverdacht – Erforderlichkeit einer Nutzungsbezogenen Gefährdungsabschätzung, Erosion, Immissionsschutz, Archäologie
-        Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.06.2024 zu den Belangen Radonschutz, Baugrund, Versickerung, Bauüberwachung
-        Sächsisches Oberbergamt vom 14.05.2024 zu den Belangen ehemalige Sandgrube und Standsicherheit von Böschungen
-        Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen vom 30.07.2024 zu den Belangen Schmutz- und Regenwasserentsorgung
-        Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 27.04.2024 zu dem Belang Artenschutz
-        Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen e.V. vom 28.05.2024 zu den Belangen Artenschutz und Klimawandel

 

Meißen, den 06.02.2024

Olaf Raschke                                                                  (Siegel)
Oberbürgermeister

hier gelangen Sie zu den Planunterlagen

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 05.02.2025 mit Beschluss-Nr. 24/8/111 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gefasst.

Der Änderungsbereich umfasst einen Teil des Flurstückes 33/3 sowie Teile der Flurstücke 30/4, 32/1 und 89/2 jeweils der Gemarkung Zscheila mit einer Gesamtgröße von ca. 4.000 m².

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt.

Die Änderung ist als Grundlage für die Umsetzung des Bebauungsplanes notwendig, da die Gebiete im jetzigen Flächennutzungsplan als Grünflächen und als Flächen für Landwirtschaft dargestellt sind. Ziel der Änderung ist die Darstellung von einem Teil der Flächen als Wohnbaufläche.

Öffentliche Auslegung

Bei der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ erfolgt im Zeitraum

                                                        vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter

www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen
Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Markt 1
01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Planunterlagen

Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung sowie die Begründung mit den zugehörigen Anlagen und der Umweltbericht.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-        Umweltbericht zum Bebauungsplan „Pfarrgasse Zscheila" vom 16.12.2024

Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft und Kultur. Er enthält Informationen zur Berücksichtigung dieser Aspekte in grünordnerischen und umweltbezogenen Festsetzungen. Die Beurteilung basiert auf dem aktuellen Zustand des Plangebietes. Durch festgelegte Maßnahmen können Eingriffe minimiert werden. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zeigt ein geringes Kompensationsdefizit, das durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden kann.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

Umweltauswirkungen

Die Fläche des Plangebietes wird teilweise als Wohngebiet mit hohem Freiflächenanteil festgesetzt, dies lässt einen ländlichen Siedlungscharakter und hohe Wohnqualität erwarten. Die Entwicklung führt zu Eingriffen in Natur und Landschaft, insbesondere durch die Überbauung unversiegelter Flächen und die Beseitigung von Vegetation und Lebensräumen. Aus diesem Grund ist es wichtig, wertvolle Biotopstrukturen zu erhalten und durch Neuanlagen auszugleichen sowie Artenschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die Böden sind anthropogen geprägt und teilweise durch Altablagerungen beeinträchtigt, sodass kaum Beeinträchtigungen wertvoller Böden zu erwarten sind. Bei Bodensanierungen können stoffliche Belastungen beseitigt und Renaturierungen gefördert werden. Weiterhin verringert die Überbauung von Freiflächen die Versickerung von Niederschlagswasser, was durch Maßnahmen wie Begrenzung der Versiegelung und gezielte Versickerung gemindert werden kann.

Aufgrund des Bebauungsplans ist mit einer geringen Verminderung des Versiegelungsgrades zu rechnen und erhebliche Auswirkungen auf das Lokalklima sind nicht zu erwarten. Beseitigte Einzelbäume werden nachgepflanzt und landschaftsbildprägende Gehölze sollen erhalten bleiben. Die Sichtbeziehungen von der Burg werden nicht beeinträchtigt. Da das Gebiet archäologische Relevanz hat, sind vor Bauarbeiten archäologische Grabungen erforderlich, um Funde zu sichern und zu untersuchen.

Umweltbezogenen Maßnahmen

(1)      Die Gefährdungsabschätzung empfiehlt einen beschränkten Bodenaustausch in sensiblen Bereichen (Garten, Spiel- und Freizeitflächen), um Gefährdungen durch Altablagerungen auszuschließen. Die obersten Schichten sollen unbelastete, kulturfähige Mutterböden ohne Fremdbestandteile enthalten.
(2)      Nachteilige Wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden durch Maßnahmen im Grünordnungsplan und der Artenschutzprüfung vermieden oder ausgeglichen:

  • ­  Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • ­  Externe Kompensationsmaßnahme: 14 Obstbäume werden entlang des Kanonenweges auf dem Flurstück 85/6, Gemarkung Korbitz gepflanzt.
  • ­  Erhalt der Natursteinmauer
  • ­  Artenschutzmaßnahmen: Ein Reptilienschutzzaun ist rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn um das Baufeld zu errichtet und es werden 4 Ersatznistkästen sowie 2 Fledermausquartiere, als Ersatz für Gehölzfällungen, an Altbäumen angebracht.

(3)      Auf privaten Grundstücken sind Fußwege, Zufahrten und Stellplätze mit wasserdurchlässigem Material zu gestalten.
(4)      Unbelastetes Niederschlagswasser von Dachflächen und befestigten Flächen ist vollständig zurückzuhalten, zu nutzen und/oder zu versickern.
(5)      Versickerungen sind nur dort zulässig, wo keine anthropogenen Bodenbelastungen vorhanden sind oder diese nachweislich beseitigt wurden.

-        Grünordnungsplan vom 16.12.2024
-        Bestandserfassung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Erhalt und Neupflanzung von Bäumen, Erhalt von Trockenmauern, externe Ausgleichsmaßnahmen

-        Artenschutzprüfung vom 16.12.2024
-        Bestandserfassung, Vermeidungsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen

-        Geotechnischer Bericht zu den Baugrund- und Versickerungsverhältnissen vom 04.01.2024
-        Untersuchung Versickerungsmöglichkeiten

-        Orientierende Altlastenuntersuchung mit nutzungsbezogener Gefährdungsabschätzung vom 12.09.2024
-        Plangebiet ist Teil der Altablagerung ‚ehemalige Sandgrube Zscheila‘

-        umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
-        Landesdirektion Sachsen vom 30.05.2024 zu dem Belang Städtebauliche Anbindung neuer Baugebiete
-        Landratsamt Meißen vom 13.06.2024 zu den Belangen Umfang der Umweltprüfung, Erosionsgefährdung, Städtebauliche Anbindung neuer Baugebiete
-        Landesamt für Archäologie vom 28.05.2024 zu den Belangen Archäologie und Grabungen
-        Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.06.2024 zu dem Belang Radonschutz
-        Sächsisches Oberbergamt vom 14.05.2024 zu den Belangen ehemalige Sandgrube und Standsicherheit von Böschungen
-        Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen vom 06.06.2024 zu den Belangen Schmutz- und Regenwasserentsorgung
-        Kreisverband der Gartenfreunde e.V. vom 17.05.2024 zu dem Belang Lärmbelästigung bei Bauarbeiten

 

Meißen, den 06.02.2025

Olaf Raschke                                                                  (Siegel)                               
Oberbürgermeister

hier gelangen Sie zu den Planunterlagen

Bebauungsplan "Wohngebiet Triftweg"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 mit Beschluss-Nr. 24/8/065 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ in der Fassung vom 26.11.2024 beschlossen sowie die Begründung gebilligt.

Das Gebiet des Bebauungsplanes, welches ca. 1,3 ha groß ist, wird begrenzt durch die Bestandsbebauung an der Straße „Triftweg“ im Süden und Westen, die „Nossener Straße“ im Norden sowie Wald- und Landwirtschaftsfläche im Osten. Das Plangebiet umfasst Teile der Flurstücke 98/4, 22/11 und 22/7 sowie des Flurstücks 103/1 (Triftweg) jeweils der Gemarkung Korbitz und Teile des Flurstückes 1370/4 Gemarkung Meißen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt. Im Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Meißen ist das Gebiet als Wohnbau- und Grünfläche dargestellt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Neuordnung im o. g. Bereich. Der Bebauungsplan schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht für die Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Er sichert zudem die Erschließung.

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ erfolgt im Zeitraum

                                                   vom 27.01.2025 bis einschließlich 27.02.2025

durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen
Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Markt 1
01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen

Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit den zugehörigen Anlagen und der Umweltbericht. Ein weiterer Bestandteil des Entwurfes ist die Erschließungsplanung.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-        Umweltbericht zum Bebauungsplan „Wohngebiet Triftweg"

mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter einschließlich einer artenschutzrechtlichen Beurteilung, einer Prüfung der Betroffenheit der Natura 2000-Gebieten und daraus abgeleiteten Kompensations-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

1. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ sind kompensationspflichtige Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese beziehen sich auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (im Zuge eines Biotopwertverlustes) sowie Boden (im Zuge der Neuversiegelung.)

2. Aufgrund der Lage des Plangebietes am Siedlungsrandbereich ist das vorhandene Lebensraumpotenzial eingeschränkt. Dennoch ergibt sich aufgrund der Planung ein Habitatverlust, insbesondere am teils von Gehölzen bestandenen Straßenrandbereich. Potenziell betroffen sind hier Reptilien und Brutvögel (Freibrüter, Gebüschbrüter).

Entsprechend der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu erwarten, dass ohne die Einbeziehung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bei der Ausweisung des Baugebietes ermöglicht werden. Aus diesem Grund wurden Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Werden diese umgesetzt, ist die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung nicht notwendig:
- V 1: Einschränkung der Zeiten für die Baufeldfreimachung
- V 2: Absperren des Baubereiches, Abfangen und Umsetzen von Reptilien vor der Baufeldfreimachung in Ersatzhabitate

-        Geotechnischer Bericht vom 11.02.2022

-        Geotechnische Stellungnahme zur Versickerbarkeit von Niederschlagswasser, Voruntersuchung des Baugrundes vom 10.06.2022

-        Radiologische Vorerkundung vom 07.12.2022

-        umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Umgang mit Regenwasser (Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 28.09.2023; Bürgerstellungnahmen)
  • Anforderung zum Artenschutz (Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 28.09.2023; Bürgerstellungnahmen)
  • Flächenversiegelung, Bodenschutz, Bodenersosion (Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 28.09.2023; Bürgerstellungnahmen)
  • Immissionsschutz (Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 28.09.2023; Bürgerstellungnahmen)
  • Archäologie (Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 28.09.2023; Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 22.09.2023)
  • Radonschutz, Geologie, Geogene Naturgefahren (LfULG, Stellungnahme vom 04.10.2023)
  • Kalt- und Frischluftbildung (Bürgerstellungnahmen)
  • Landschaftsbild (Bürgerstellungnahmen)
  • Erholungsnutzung (Bürgerstellungnahmen)

 

Meißen, den 20.12.2024

Olaf Raschke                                                                  (Siegel)

Oberbürgermeister

 

hier gelangen Sie zu den Planunterlagen