Auskünfte Gewerbe
Allgemeine Informationen:
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder -ummeldungen wieder. Sie werden nur bedingt auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit). Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise Geltendmachung von Ansprüchen, offene Rechnungen, Schuldtitel) nachweisen und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen des Gewerbeamtes, ob die Auskünfte erteilt werden.
Bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis des rechtlichen Interesses (etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien)