NEU ab 2025: Das elektronische Meißner Amtsblatt

Gedrucktes Amtsblatt heißt künftig Meißner Anzeiger

Handy und Brille liegen auf Zeitungen auf braunem HolzHandy und Brille liegen auf Zeitungen auf braunem Holz

Damit die Stadtverwaltung Meißen die Bürgerschaft künftig noch flexibler informieren kann, wird es ab Januar 2025 das Meißner Amtsblatt als eine elektronische Variante geben. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit der Neufassung der Bekanntmachungssatzung beschlossen.

eMAB - Das elektronische Meißner Amtsblatt

Die Stadtverwaltung veröffentlicht ab dem kommenden Jahr ihre öffentlichen Bekanntmachungen über ein elektronisches Meißner Amtsblatt, abgekürzt „eMAB“, auf www.stadt-meissen.de. Es ist dann die rechtsverbindliche Ausgabe des Amtsblattes und erscheint bedarfsorientiert, jedoch mindestens einmal pro Monat. Die Umstellung kommt auch dem Nutzungsverhalten großer Teile der Bevölkerung in Bezug auf digitale Medien entgegen. Darüber hinaus reagiert die Verwaltung damit auf die Tatsache, dass insbesondere bundesrechtliche Bestimmungen zunehmend eine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung per Internet enthalten. Damit die Bürgerinnen und Bürger künftig Bekanntmachungen der Stadt einheitlich in einem Medium auffinden, werden auch die ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben, wie die Tagesordnungen der städtischen Ausschüsse, ebenfalls im eMAB veröffentlicht. Damit entfallen die zusätzlichen Aushänge in den Schaukästen auf der Burgstraße sowie der Dresdner Straße.

Kostenlose Ausdrucke eines elektronischen Amtsblattes erhalten Interessierte während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro sowie im Landratsamt oder gegen eine Portoerstattung per Post.

Obwohl die Stadtverwaltung eine vollständige Barrierefreiheit anstrebt, kann diese in einigen Fällen aus technischen Gründen noch nicht realisiert werden. So lassen sich beispielsweise grafische Darstellungen, gescannte oder externe PDF-Dateien, wie etwa Bebauungspläne und andere Planunterlagen, bislang oft nicht oder nur bedingt ändern. Trotzdem wird das elektronische Amtsblatt vor jeder Veröffentlichung auf Barrierefreiheit mittels einer Software geprüft und im Rahmen des Möglichen nachbearbeitet.

Gedrucktes Amtsblatt heißt künftig Meißner Anzeiger

In einigen Fällen reicht eine rein elektronische Bekanntmachung nicht aus. So schreiben sondergesetzliche Regelungen, insbesondere im Baugesetzbuch, eine zusätzliche Bekanntmachung in Papierform vor. Für diese Fälle sowie für städtische Informationen und Mitteilungen zu stadtrelevanten Themen gibt die Stadt wie gewohnt einmal monatlich ein zusätzliches kostenloses Mitteilungsblatt in Papierform aus. Zur besseren Unterscheidung von der elektronischen Fassung wird es künftig Meißner Anzeiger heißen. Die Erscheinungstermine und Redaktionsschlusszeiten für das aktuelle Kalenderjahr sind auf der städtischen Internetseite abrufbar. Zudem steht der Meißner Anzeiger online als PDF-Dokument bereit. Durch einen Hinweis in der papiergebundenen Fassung auf die im eMAB veröffentlichten Bekanntmachungsthemen werden auch die Bedürfnisse und Interessen derjenigen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, die städtische Informationen weiterhin über herkömmliche Printmedien erhalten möchten.

Die Amtsblattredaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern einen guten Start ins neue Jahr und freut sich darauf, die Meißnerinnen und Meißner ab 2025 in elektronischer sowie papiergebundener Form über stadtrelevante Themen zu informieren.