Dienstausweise der Stadtverwaltung und Befugnisse der Amtsbereiche

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Meißen werden mit einem Dienstausweis ausgestattet. Dieser Ausweis im Scheckkartenformat löst alle bisherigen Dienstausweise in Papierform nun nach und nach ab. Während der Übergangszeit sind beide Dienstausweismodelle gültig.

  • Der Vollstreckungsbedienstete ist befugt, das Besitztum des Vollstreckungsschuldners zu betreten und zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. Er kann dabei verschlossene Räume und Behältnisse öffnen oder öffnen lassen. (§ 6 (1) SächsVwVG)
  • Der Vollstreckungsbedienstete ist bei Widerstand gegen eine Vollstreckungshandlung befugt, einfache körperliche Gewalt anzuwenden. Er kann eine Polizeidienststelle um Unterstützung ersuchen. (§7 SächsVwVG)
  • Er ist befugt Geldzahlungen entgegenzunehmen und darauf eine Quittung/Empfangsbescheinigung zu erteilen. (§ 12 Dienstanweisung für Vollstreckungsbedienstete der Stadt Meißen)